Auskünfte oder Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte beantragen Bodenrichtwerte online einsehen
Nr. 99012006033000Informationen über Bodenrichtwerte werden für vielfältige Zwecke benötigt:
Sie wollen ein Grundstück erwerben oder verkaufen und sich über das Niveau der Bodenpreise in der Region informieren?
Sie benötigen Bodenrichtwerte für steuerliche Zwecke, z. B. für die Grundsteuer?
Sie haben allgemeines Interesse am Grundstücksmarkt und wollen sich über die Bodenpreise informieren?
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte bieten Ihnen verschiedene Wege an, die gewünschten Informationen zu erhalten.
- Sie können Einsicht in die Bodenrichtwerte bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse vor Ort oder über Internetportale oder das Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D) nehmen. So erhalten Sie einfach, schnell und kostenfrei einen Überblick über die Bodenrichtwerte.
- Schriftliche Auskünfte oder amtliche Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte können Sie beim zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte beantragen.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
keine
Kosten
- Die mündliche Auskunft über Bodenrichtwerte und die Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarte in den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind kostenfrei.
- Die Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarte im Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D) sind kostenfrei.
- Für schriftliche Auskünfte über Bodenrichtwerte werden eine Grundgebühr zuzüglich einer Gebühr für jeden Bodenrichtwert erhoben.
- Für standardisierte Auskünfte aus der Bodenrichtwertkarte (Bauflächen) wird eine Gebühr je Grundstück erhoben.
- Für Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte für den Bereich eines Gutachterausschusses werden Gebühren erhoben.
Verfahrensablauf
- Von Ihnen beantragte schriftliche Auskünfte bzw. Auszüge werden angefertigt und übersandt.
- Sie können über Internetportale Ihrer Regionen selbständig standardisierte Auskünfte aus der Bodenrichtwertkarte (Bauflächen) anfertigen und abrufen.
- Bei Einsichtnahme in die Bodenrichtwerte über das Internet können Sie über eine Orts- oder Adresssuche den gewünschten Bereich festlegen und die Bodenrichtwerte sofort einsehen.
Bearbeitungsdauer
- Bei Erteilung von schriftlichen Auskünften oder Auszügen können Sie – je nach Umfang Ihres Antrags – grundsätzlich von einer Bearbeitungsdauer von 10 bis 14 Tagen ausgehen.
- Bei der selbständigen Anfertigung standardisierter Auskünfte für Bauflächen sowie der Einsichtnahme in die Bodenrichtwerte über das Internet entfallen die Bearbeitungszeiten. Sie erhalten sofort die gewünschten Informationen.
Fristen
keine
Formulare
- Formulare: keine
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja, bei Antrag auf schriftliche Auskunft oder Auszug aus den Bodenrichtwerten
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Weiterführende Informationen
Hinweise
keine
Die Vervielfältigung und Verbreitung der Bodenrichtwertkarten, auch auszugsweise, ist nur mit Genehmigung des Herausgebers gestattet.
Zuständige Stelle
Gutachterausschüsse für Grundstückswerte
- in den Landkreisen oder kreisfreien Städten von Mecklenburg-Vorpommern
Ansprechpunkt
Ansprechpunkte sind die zuständigen Stellen
Die Leistungsabrechnung erfolgt in der Regel per Gebührenbescheid.
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für Innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen
Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen
Fachlich freigegeben am
Teaser
Wenn Sie Informationen über Bodenrichtwerte z. B. im Vorfeld eines Grundstückskaufs, Bauvorhabens oder für die Grundsteuer benötigen, können Sie die Bodenrichtwerte online einsehen oder schriftliche Auskünfte und Auszüge erhalten.
Urheber
Landesamt für Innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen
Landesamt für innere Verwaltung M-V, Dezernat 34