Kommunale Kulturförderung beantragen
Nr. 99077024080000Spezielle Hinweise für den Landkreis Vorpommern-Rügen
Der Landkreis Vorpommern-Rügen gewährt Zuwendungen für die Förderung von kulturellen und künstlerischen Projekten und Maßnahmen. Dies erfolgt gemäß § 89 Absatz 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern und nach Maßgabe der Kulturförderrichtlinie des Landkreises Vorpommern-Rügen.
Anträge auf kreisliche Unterstützung von kulturellen und künstlerischen Projekten und Maßnahmen können jeweils bis zum 31. Dezember eines Jahres für das Folgejahr eingereicht werden.
Fristen
Spezielle Hinweise für den Landkreis Vorpommern-Rügen
Anträge auf kreisliche Unterstützung von kulturellen und künstlerischen Projekten und Maßnahmen können jeweils bis zum 31. Dezember eines Jahres für das Folgejahr eingereicht werden.