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Kommunale Kulturförderung beantragen

Nr. 99077024080000

Beschreibung

Volltext

Spezielle Hinweise für - Landkreis Vorpommern-Rügen

Der Landkreis Vorpommern-Rügen gewährt Zuwendungen für die Förderung von kulturellen und künstlerischen Projekten und Maßnahmen. Dies erfolgt gemäß § 89 Absatz 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern und nach Maßgabe der Kulturförderrichtlinie des Landkreises Vorpommern-Rügen.

Anträge auf kreisliche Unterstützung von kulturellen und künstlerischen Projekten und Maßnahmen können jeweils bis zum 31. Dezember eines Jahres für das Folgejahr eingereicht werden.

Fristen

Spezielle Hinweise für - Landkreis Vorpommern-Rügen

Anträge auf kreisliche Unterstützung von kulturellen und künstlerischen Projekten und Maßnahmen können jeweils bis zum 31. Dezember eines Jahres für das Folgejahr eingereicht werden.

Ansprechpunkt

Spezielle Hinweise für - Landkreis Vorpommern-Rügen