Schädlingsbekämpfung (Wirbeltiere) gewerbsmäßig - Erlaubnis
Nr. 99050051001000Wer gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen möchte, benötigt nach § 11 Tierschutzgesetz eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Rechtsgrundlagen
Folgende Vorschriften:
Erforderliche Unterlagen
Sachkundenachweis, Angaben zu betroffenen Tieren, verantwortliche Personen, Vorrichtungen und Stoffe, die Anwendung finden sollen.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Behörde.
Voraussetzungen
1. Die für die Tätigkeit verantwortlichen Personen besitzen die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit
2. Angabe der Art der betroffenen Tiere
3. Angaben über die Vorrichtungen sowie die Stoffe und Zubereitungen, die für die Tätigkeit bestimmt sind
Kosten
Gem. Ziffer 1.6.6 der Veterinärverwaltungskostenverordnung M-V fällt für die Erteilung der Erlaubnis nach § 11 TierSchG eine Gebühr in Höhe von 25 bis 500 Euro an.
Verfahrensablauf
Antragsverfahren
Bearbeitungsdauer
Gem. § 11 Abs. 5 TierSchG beträgt die Bearbeitungsdauer 4 Monate ab Eingang des Antrags.
Bearbeitungsdauer: 13 Wochen
Fristen
Gem. § 11 Abs. 5 TierSchG beträgt die Bearbeitungsdauer 4 Monate ab Eingang des Antrags.
Formulare
Erkundigen Sie sich hierzu bitte bei der zuständigen Behörde.
Zuständige Stelle
Das Veterinäramt des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Fachlich freigegeben durch
LM M-V, Referat 500