Schrittweise Einführung der Elternbeitragsfreiheit
Mecklenburg-Vorpommern ist Kinder- und Familienland. Deshalb setzt sich die Landesregierung für die schrittweise Einführung einer für Eltern kostenfreien Kindertagesbetreuung ein.
Geschwisterkindregelung ab 2019 / Komplette Elternbeitragsfreiheit ab 2020
Ab Januar 2019 wird die Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder in der Kindertagesförderung eingeführt. Ab dem zweiten Kind in Krippe, Kita, Hort oder Tagespflege bezahlen Eltern künftig keine Gebühren mehr.
Von der Geschwisterkindentlastung 2019 und der geplanten kompletten Beitragsfreiheit ab 2020 für die Kindertagesförderung profitieren Mütter und Väter mit geringem Einkommen überproportional.
Die jeweiligen Jugendämter in den Landkreisen und den beiden kreisfreien Städten sind erste Ansprechpartner/innen für Ihre Fragen, vor allem wenn es um persönliche Anliegen zur Geschwisterkindregelung geht.
Allgemeine Fragen und Antworten, in Bezug auf die gesetzlichen Neuerungen ab 1. Januar 2019 finden Sie unter folgendem Link zusammengefasst: Sozialministerium MV.
Rechtsgrundlagen
Voraussetzungen
Zuständige Stelle
Die jeweiligen Jugendämter in den Landkreisen und den beiden kreisfreien Städten sind erste Ansprechpartner/innen für Ihre Fragen, vor allem wenn es um persönliche Anliegen zur Geschwisterkindregelung geht.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Teaser
Mecklenburg-Vorpommern ist Kinder- und Familienland. Deshalb setzt sich die Landesregierung für die schrittweise Einführung einer für Eltern kostenfreien Kindertagesbetreuung ein.