Sperrmüll Entsorgung
Nr. 99001009004000Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Sperrmüll aus privaten Haushalten ist in Mecklenburg-Vorpommern Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.
Regelungen zur Entsorgung von Sperrmüll sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören unter anderem Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (Straßensammlung, Sperrmüllcontainer, Wertstoffhöfe).
Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Sperrmüll aus privaten Haushalten ist in Mecklenburg-Vorpommern Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.
Regelungen zur Entsorgung von Sperrmüll sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringesysteme (Straßensammlung, Sperrmüllcontainer, Wertstoffhöfe).
Rechtsgrundlagen
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Kosten
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Sperrmüll durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Sperrmüll durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung. Die Höhe der gegebenenfalls fälligen Gebühr für die Entsorgung von Sperrmüll wird vom Landkreistag oder dem Stadtparlament durch Satzungen beschlossen (Abfallgebührensatzung).
Verfahrensablauf
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes).
Formulare
Spezielle Hinweise für den Landkreis Vorpommern-Rügen
Weiterführende Informationen
Homepage der Landkreise und kreisfreien Städte und von ihnen beauftragte für die Abfallentsorgung zuständige Unternehmen
Spezielle Hinweise für den Landkreis Vorpommern-Rügen
Expressabfuhr
In dringenden Fällen haben Sie die Möglichkeit, eine gebührenpflichtige Expressabfuhr durchführen zu lassen. Die Abholung des Sperrmülls wird dann 48 Stunden nach erfolgter Auftragserfassung durch den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises durchgeführt. Die Gebühr für die Expressabfuhr beträgt 106,13 Euro. Die Terminbestätigung erfolgt bei der kostenpflichtigen Expressabfuhr telefonisch oder per E-Mail.
Hinweise
Spezielle Hinweise für den Landkreis Vorpommern-Rügen
Diese Gegenstände gehören nicht zum Sperrmüll und werden nicht mitgenommen:
- Abfälle, die nach einer zumutbaren Zerkleinerung in den Restabfallbehälter passen
- Altreifen, Grünabfälle, Bauschutt
- gefährliche Abfälle (Sonderabfälle)
- Altpapier
- Baustellenabfälle oder Renovierungsabfälle, also mit Gebäuden verbundene Teile wie z. B. Fenster, Türen, Bauholz, Wasch- und Toilettenbecken, Laminat, Wand- und Deckenverkleidung, Parkett und Fußbodenleisten, Duschwände
- Säcke jeglicher Art und Farbe
Zuständige Stelle
Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.
Ansprechpunkt
Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.
Fachlich freigegeben durch
LM, Referat 460
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Kurztext
Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Sperrmüll aus privaten Haushalten ist in M-V Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.
Regelungen zur Entsorgung von Sperrmüll sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Teaser
Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Hausmüll/ Restabfall aus privaten Haushalten sowie von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist in Mecklenburg-Vorpommern Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.
Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Sperrmüll aus privaten Haushalten ist in Mecklenburg-Vorpommern Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.