Versammlung anmelden
Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich anmelden.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, muss aber bestimmte Informationen wie
- Name und Anschrift des Veranstalters/der Veranstalterin (Privatperson oder Organisation),
- Name, Anschrift, Telefon und Fax des Versammlungsleiters / der Versammlungsleiterin und
- Art, Gegenstand und Ablauf der Versammlung
beinhalten.
Die Anmeldung muss außerdem Auskunft zu
- Datum, Zeit und Ort der Versammlung, bei Aufzügen die beabsichtigte Aufzugsstrecke,
- Zahl der Ordner,
- voraussichtliche Teilnehmerzahl,
- vorgesehene Hilfsmittel (Fahrzeuge, Aufbauten, Lautsprecher, Transparente etc.) und
- Redner
geben.
Kosten
grundsätzlich gebührenfrei
Verfahrensablauf
Bei Erforderlichkeit werden im Vorfeld mit dem Veranstalter / der Veranstalterin Kooperationsgespräche über die Durchführung der Versammlung geführt.
Bearbeitungsdauer
ist vom Versammlungsort, von der Teilnehmerzahl sowie von der Art und Weise der Durchführung abhängig
Fristen
spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Versammlung / des Aufzuges (= Einladung von Teilnehmern oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien)
Formulare
Die Versammlungsbehörden bieten Formulare an.
Spezielle Hinweise für den Landkreis Vorpommern-Rügen
Hinweise
Bei einer Anmeldung einer Versammlung greifen Erlaubnisvorbehalte außerhalb des Versammlungsgesetzes nicht, z. B. sind Versammlungen und Aufzüge nicht nach § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubnispflichtig.
Zuständige Stelle
die für den Versammlungsort zuständige Kreisordnungsbehörde der Landkreise und kreisfreien Städte
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Teaser
Eine Versammlung ist anzumelden.