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Vorsorgemöglichkeit zur rechtlichen Betreuung

Beschreibung

Volltext

Um sicherzustellen, dass die eigenen Interessen bei Eintritt eines Betreuungsfalles gewahrt werden, empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht zu erteilen oder eine Betreuungsverfügung zu verfassen.

Mithilfe einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, die eigenen Angelegenheiten wahrzunehmen. Dabei kann die Vollmacht allgemein oder beschränkt auf einzelne Angelegenheiten erteilt werden (z.B. Ausstellung einer Bankvollmacht). Soweit im Betreuungsfall ein Bevollmächtigter eingesetzt ist und handeln kann, darf das Betreuungsgericht für die dem Bevollmächtigten übertragenen Aufgaben in der Regel keinen Betreuer bestellen.

Mithilfe der Betreuungsverfügung können Sie Wünsche für den Fall einer späteren Betreuerbestellung äußern, wie beispielsweise

  • wen Sie sich als Betreuer wünschen und wen Sie ablehnen,
  • welche Wünsche und Gewohnheiten vom Betreuer respektiert werden sollen,
  • ob Sie im Pflegefall zu Hause oder in einem Pflegeheim versorgt werden wollen,
  • welche medizinische Behandlung Sie im Falle einer schweren Krankheit wünschen oder ablehnen und
  • welches Alten- oder Pflegeheim Sie bevorzugen.

Nähere Informationen zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung einschließlich entsprechender Muster finden Sie in der Broschüre "Das Betreuungsrecht" auf den Seiten des Justizministeriums Mecklenburg-Vorpommern. Darüber hinaus bietet das Bundesministerium der Justiz eine ausführliche Broschüre zum "Betreuungsrecht" mit einem Schwerpunkt zur Vorsorgevollmacht an.

Broschüre Das Betreuungsrecht
Defekter Link wurden korrigiert, siehe Bedarfs-ID 3425

Betreuungsrecht
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Bundesverband der Berufsbetreuer

Spezielle Hinweise für - Landkreis Vorpommern-Rügen

In der Betreuungsbehörde ist nicht nur eine Beratung zur Möglichkeit der Erstellung einer Vorsorgevollmacht, sondern auch die Unterschriftsbeglaubigung möglich. Eine Beratung ist zu empfehlen, da in der Vorsorgevollmacht mehrere Paragraphen aus dem BGB aufgeführt sind, über dessen Konsequenzen der Bürger unterrichtet werden sollte.

Eine Terminvereinbarung bei der Betreuungsbehörde an den Sprechtagen ist empfehlenswert, um lange Wartezeiten zu umgehen.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Spezielle Hinweise für - Landkreis Vorpommern-Rügen

Die Gebühr pro Beglaubigung beträgt 10,00 Euro und muss vor Ort bar bezahlt werden. Bekommen Sie Leistungen wie Grundsicherung, Sozialhilfe oder ALG II sind Sie von der Gebühr befreit. Bitte bringen Sie dazu Ihren aktuellen Bescheid mit.

Fachlich freigegeben durch

Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

05.01.2011