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Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Vorpommern-Rügen

Als Gleichstellungsbeauftragte unterstütze und berate ich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung sowie die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises bei der Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Vorpommern-Rügen.

Ziel ist es, vorhandene Defizite bei der Gleichstellung von Frauen und Männern aufzuzeigen, fördernde Maßnahmen zu unterstützen, Empfehlungen und Initiativen zur Beseitigung vorhandener Benachteiligungen zu erarbeiten.

Gerne stehe ich zur Verfügung:

  • wenn Projekte, Ausstellungen, Lesungen, Vorträge und Gesprächsrunden zu gleichstellungsrelevanten Themen zu konzipieren bzw. zu organisieren sind,
  • für Fragen, wenn Sie sich eine Existenz aufbauen möchten,
  • wenn Sie sich benachteiligt fühlen und Hilfe und Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte benötigen,
  • wenn Sie körperlicher und/oder seelischer Gewalt ausgesetzt sind, eine Vertrauensperson suchen, welche Ihnen weitere Hilfestellung aufzeigt und ggf. begleitet,
  • wenn Kontakte zu Vereinen, Institutionen, Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, Ämtern, Parteien u.a. gesellschaftlich relevanten Gruppen gewünscht werden,
  • zum Erfahrungsaustausch und Zusammenarbeit bzw. Vernetzung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten im Landkreis Vorpommern-Rügen sowie mit für die Gleichstellung von Frauen und Männern zuständigen Stellen des Landes, der anderen Länder und des Bundes,
  • wenn Sie Ideen oder Vorschläge im Rahmen gleichstellungsrelevanter Themen haben,
  • oder einfach mal ein offenes Ohr zum Zuhören benötigen.

Aktuelles

Veranstaltungen

Frauen - Chancen - Wiedereinstieg

Sie suchen Ideen für Ihren beruflichen Wiedereinstieg oder planen eine berufliche Weiterentwicklung? Sie wissen nicht, wie und wo Sie anfangen sollen? Dann besuchen Sie unsere Aktionswoche:

Online vom 13. - 17. November 2023

Dein Weg in die Kommunalpolitik

In der rechtlichen Gleichstellung von Frauen und Männern wurde schon sehr viel erreicht. Leider sieht es in der Praxis derzeit noch nicht so aus und Frauen sind insbesondere auch in der Kommunalpolitik unterrepräsentiert. Deshalb möchte ich auf die Veranstaltung „Dein Weg in die Kommunalpolitik“ hinweisen.

Für Fragen stehe Ich Ihnen als Gleichstellungsbeauftragte gern zur Verfügung.

Archiv

Einladung zur Mitgestaltung und Mitwirkung am Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm Mecklenburg-Vorpommern


In den letzten Jahren ist schon viel in der Gleichstellungspolitik erreicht worden. Jedoch ist die tatsächliche Gleichstellung leider noch nicht in allen Bereichen vollständig durchgesetzt worden, obwohl der Auftrag Gleichstellung von Frauen und Männern im Art. 3 des Grundgesetzes verankert ist.

Dies soll unter anderem durch das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm (GRP) erreicht werden.
Das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm will die aktuellen Herausforderungen in Mecklenburg-Vorpommern aufzeigen. Daraus sollen konkrete Maßnahmen für die Gleichstellungspolitik in unserem Land resultieren.

Sie können sich aktiv an dem Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm beteiligen und somit die Gleichstellung von Frauen und Männern mit vorantreiben.

Dieses Rahmenprogramm soll unter breiter zivilgesellschaftlicher Beteiligung erarbeitet werden. Daher finden in jedem Landkreis sowie in den kreisfreien Städten „Gleichstellungswerkstätten“ statt.
Nehmen Sie an der Gleichstellungswerkstatt

am 7. September 2023 um 17 Uhr im Rathaus Stralsund

teil und bringen sich mit Ihren Ideen zu den Themen Migration, Erwerb und Vereinbarkeit mit ein.

„Gleiche Chancen für Frauen und Männer unabhängig von Geschlecht, Wohnort oder Lebenssituation. Wir gestalten heute, wie wir morgen zusammenleben.“

Einladung Gleichstellungswerkstatt
Einladung Gleichstellungswerkstatt

Informationen zum Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm hier.

Für Fragen stehe Ich Ihnen als Gleichstellungsbeauftragte gern zur Verfügung.

Rechtliche Verankerung

Gleichstellung ist ein gemeinschaftlicher Auftrag an Politik und Verwaltung.

Grundgesetz Artikel 3

  1. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
  2. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
  3. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern § 118

  1. Die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist auch eine Aufgabe der Landkreise. Dafür bestellen die Landkreise hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte, die sie für diese Arbeit in Vollzeit beschäftigen. Die zur Bewältigung ihrer Arbeit erforderliche personelle Unterstützung für die Sachbearbeitung ist von den Landkreisen sicherzustellen und die personelle Vertretung für die Gleichstellungsbeauftragte ist zu regeln. Die Gleichstellungsbeauftragte ist mit den zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen räumlichen und sächlichen Mitteln auszustatten.
  2. Die Bestellung erfolgt, soweit nicht durch die Hauptsatzung eine Übertragung auf den Kreisausschuss stattgefunden hat, durch den Kreistag. Die Aufhebung der Bestellung bedarf eines Beschlusses mit der Mehrheit von zwei Dritteln aller Kreistagsmitglieder.
  3. Die Gleichstellungsbeauftragte ist Teil der Kreisverwaltung. Sie kann an den Sitzungen des Kreistages und der Ausschüsse teilnehmen. Ihr ist in Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches auf Wunsch das Wort zu erteilen.
  4. Der Gleichstellungsbeauftragten soll Gelegenheit gegeben werden, in grundlegenden Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches so rechtzeitig Stellung zu nehmen, dass ihre Stellungnahme bei der abschließenden Entscheidung berücksichtigt werden kann. Auf Verlangen der Gleichstellungsbeauftragten hat der Landrat gemäß § 107 Absatz 1 Satz 2 zu beantragen, Angelegenheiten nach Absatz 1 auf die Tagesordnung zu setzen, soweit nicht andere wichtige Belange entgegenstehen.
  5. Die Gleichstellungsbeauftragte ist bei der Ausübung ihrer Teilnahme- und Rederechte nach Absatz 3 sowie bei der Erstellung ihrer Stellungnahmen nach Absatz 4 weisungsfrei.
  6. Das Nähere regelt die Hauptsatzung.

Gemeinsam gegen Gewalt!

Frauenschutzhaus Ribnitz-Damgarten
Tel.: 03821 720366                                                                                                            
E-Mail: fsh-rd@awo-vorpommern.de

Frauenschutzhaus Stralsund
Tel.: 03831 2299 600                                                                                                                    
E-Mail: fsh-hst@stark-machen.de

„Ankerlicht“ Beratungsstelle für Betroffene von häuslicher Gewalt
Tel.: 03838 201793                                                                                           
E-Mail: ankerlicht@kjfh-ruegen.de

M.I.S.S. Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt                                                   
für den Landkreis VR
www.miss-beratungsstelle.de
Tel.: 03831 6679363                                                                                               
E-Mail: kontakt@miss-beratungsstelle.de

Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking
Tel.: 03831 307750 Erwachsenenberatung
Tel.: 03831 307751 Kinder- und Jugendberatung
E-Mail: interventionsstelle.stralsund@stark-machen.de

Landkreis Vorpommern-Rügen - Gleichstellungsbeauftragte
Tel.: 03831 3571340                                                                                                      
Katja.Schlueter@lk-vr.de

Beratungsstelle für Opfer von Straftaten und Angehörige
Tel.: 03834 79830                                                                                        
E-Mail: opferberatung@caritas-vorpommern.de

Weisser Ring
Tel.: 0151 55164628 Stralsund                                                               
weisser.ring.stralsund@gmx.de                                                
Tel.:038301 898360 Rügen                                                                                                       
weisser-ring.ruegen@t-online.de                                                                                          
Tel.: 0173 9899469 Nordvorpommern                                         
nordvorpommern@mail.weisser-ring.de

BeLa – Beratung und Begleitung für Betroffene von häuslicher Gewalt
Tel.: 0176 74708335                                                                                        
E-Mail: bela.vorpommern@stark-machen.de

Gewaltberatung, Tätertherapie und Männerberatung
Tel.: 0151 74440047                                                                                                     
E-Mail: zocher@kdw-greifswald.de


Anlaufstellen bei Problemen in der Familie

Evangelische Beratungsstelle des Kreisdiakonischen Werkes Stralsund e.V. u.a. Erziehungs-/Familien-/Lebensberatung
Tel.:  03831/384901

EFA |Erziehungs- und Familienberatungsstelle des Verbund für Soziale Projekte (VSP), Stralsund
Tel.: 03831/293801
E-Mail: info.efa@vsp-mv.de 

Erziehungsberatungsstelle des Chamäleon Stralsund e.V. u.a. Schwerpunkt Sucht
Tel.: 0176/45630720

Beratungsstelle für Erziehungs- und Familienfragen Rügen des Kreisdiakonisches Werk Stralsund e.V.
Tel.: 0173/3880526

Erziehungs-/Familienberatung, Videoberatung über Messengerdienst möglich     niedrigschwellige Beratung des KJFH e.V. Bergen auf Rügen
Mo - Fr von 8 - 16 Uhr
Tel.: 03838/202723

Erziehungsberatungsstelle JAM GmbH, Bad Sülze
Tel.: 03821/3909829

Eltern-Stress-Telefon des Kinderschutzbundes Mecklenburg-Vorpommern
0385/4791570
Mo - Fr von 14 - 17 Uhr

Familienberatungsstelle der AWO Rügen - Familiennotruf Rügen
Tel.: 03838/24982
Mo - Do 9.30 bis 15 Uhr und Fr 8:30 bis 13 Uhr
E-Mail: familienberatung-bergen@awo-ruegen.de