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Integrationsbeauftragte für Menschen mit Behinderungen

Im Landkreis Vorpommern-Rügen sind zwei Integrationsbeauftragte für Menschen mit Behinderungen ehrenamtlich tätig. Frau Knäbe und Herr Brelle wurden auf der Sitzung des Kreistages am 24. Juni 2019 bestellt.

Frau Knäbe und Herr Brelle führen regelmäßig Beratungen durch.

Sprechstunden 2024 von Frau Knäbe

Die Sprechstunden finden voraussichtlich am:

  • 9. Januar
  • 5. März
  • 14. Mai
  • 9. Juli
  • 17. September
  • 19. November

von 15 Uhr bis 16 Uhr in Stralsund, Carl-Heydemann-Ring 67, Raum 127 statt und am

  • 16. Januar
  • 12. März
  • 30. April
  • 18. Juni
  • 6. August
  • 24. September
  • 12. November
  • 17. Dezember

von 15 Uhr bis 16 Uhr in Bergen auf Rügen, Störtebekerstraße 30, 4. Etage, Raum 450 statt.

Sprechstunden 2024 von Herrn Brelle

Die Sprechstunden finden voraussichtlich am:

  • 8. Februar
  • 9. April
  • 6. Juni
  • 8. August
  • 15. Oktober
  •  5. Dezember

von 15 Uhr bis 17 Uhr in Stralsund, Carl-Heydemann-Ring 67, Raum 127 statt und am

  • 30. Januar
  • 12. März
  • 14. Mai
  • 9. Juli
  • 10. September
  • 12. November

von 15 Uhr bis 17 Uhr in Ribnitz-Damgarten, im Begegnungszentrum, Georg-Adolf-Demmler-Straße 6 statt.

Die Termine werden auch in der Presse bekannt gegeben.

Die Integrationsbeauftragten für Menschen mit Behinderungen tragen zur Verwirklichung der Gleichstellung der Menschen mit Behinderungen im Landkreis bei.

Sie haben folgende Aufgaben wahrzunehmen:

  • Prüfung von Verwaltungsunterlagen auf ihre Auswirkung für behinderte Menschen
  • Förderung der Zusammenarbeit der gemeinnützigen Vereine mit den gesellschaftlichen Gruppen, Institutionen, Behörden und Betrieben
  • Angebote von Sprechstunden und Beratungen für hilfesuchende behinderte Menschen
  • beratende Mitwirkung bei Bauplanungen und Bauausführungen zur Barrierefreiheit
  • beratende Mitwirkung im Tourismusbereich die zur Barrierefreiheit und Inklusion behinderter Menschen beiträgt

Die Integrationsbeauftragten haben das Recht, in Beratungen innerhalb der Verwaltung mitzuwirken. Sie sind im Rahmen ihres Aufgabenbereiches an allen Aufgaben des Landkreises frühzeitig zu beteiligen, dass seine Anregungen, Vorschläge oder sonstige Stellungnahmen in den Entscheidungsprozess einbezogen werden können.