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Fehlbetragsfinanzierung des Landesrates für Kriminalitätsvorbeugung

Die Förderung beträgt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtsausgaben.
Über die Förderung entscheidet der LfK. Im Vorfeld müssen die Anträge durch den Kommunale Präventionsrat votiert werden.

Antragsverfahren:
Anträge  sind bis zum 30. September eines Jahres für das nachfolgende Haushaltsjahr an den

Kommunaler Präventionsrat
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund

 zu übermitteln.