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19.02.2013

Ca. 4.200 Berufsschülerinnen und Berufsschüler gibt es im Landkreis Vorpommern-Rügen. Von ihnen fahren rund 78 Prozent jeden Tag zur Ausbildung in eine Berufsschule. Nach der neuen Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen des Landes für Berufsschülerinnen und Berufsschüler des Bildungsministeriums MV bekommt zukünftig jeder von ihnen fünf Cent pro gefahrenen Kilometer zur Berufsschule hin und zurück als Fahrtkostenzuschuss, sofern ein sozialer Härtefall vorliegt. Sollte die Fahrtstrecke mit öffentlichen Verkehrsmitteln mehr als drei Stunden betragen, gibt es einen Zuschuss von 3,33 Euro für die notwendige auswärtige Unterkunft je Aufenthaltstag.
 
„Das Land übernimmt mit der neuen Richtlinie Verantwortung. Sie ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, geht aber nicht weit genug. In einem Flächenland sind diese Zuschussbeträge nur ein Tropfen auf den sprichwörtlichen heißen Stein. Vorpommern-Rügen ist ein stark ländlich geprägter Landkreis, wo allein bis zur nächstgelegenen Berufsschule in der nächsten Stadt weite Strecken zurückgelegt werden müssen. Ins Verhältnis gesetzt, werden fünf Cent je Kilometer nicht den Ausschlag geben, trotz langer Wegstrecke eine Ausbildung im Wunschberuf aufzunehmen oder wegen zu langer Wegstrecke und damit zu hoher Kosten die Ausbildung nicht abzubrechen. Fünf Cent mehr oder weniger machen da keinen Unterschied“, so Matthias Horn, Fachdienstleiter der Stabstelle für Regionalentwicklung. Eine Befragung der Berufsschüler und Berufsschülerinnen in Vorpommern-Rügen durch das Regionale Übergangsmanagement (RÜM) ergab, dass 27 Prozent monatlich rund 200 Euro für Fahrtkosten zur Berufsschule aufbringen müssen. Womit die Hälfte der Ausbildungsvergütung im Monat bei den meisten Berufsschülern und Berufsschülerinnen allein für die Fahrten ausgegeben wird.
 
Matthias Horn: „Eine tatsächliche Erleichterung werden die Zuschüssen der Landes durch die neue Richtlinie nicht sein. Die gesetzliche Schulpflicht besteht in MV bis zum vollenden 18. Lebensjahr. Wieso wird dann nicht wie bei den anderen allgemeinbildenden Schulen der Besuch der Berufsschule ebenso wie die allgemeine Schulpflicht an die Schülerbeförderung gekoppelt? Erst mit einer derartig weit gehenden Regelung wird man Ausbildungsabbrüche wegen zu hoher Fahrt- und notwendiger Unterbringungskosten am Berufsschulstandort verhindern.“
 
Weitere Informationen zum Regionalen Übergangsmanagement Vorpommern-Rügen mit der Koordinierungsstelle „Leuchtturm“ gibt es unter www.lk-vr.de/ruem. Das Projekt ist Bestandteil des Bundesprogramms Perspektive Berufsabschluss (www.perspektive-berufsabschluss.de) und wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfond gefördert.

 

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Quelle: Landkreis Vorpommern-Rügen