Seiteninhalt
29.01.2014

Seit November 2013 wurde durch den Landkreis Vorpommern-Rügen die schrittweise Einführung der Bildungskarte zur Abrechnung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ab Januar 2014 angekündigt. Aus technischen Gründen können momentan noch keine Bildungskarten aufgeladen und herausgegeben werden.

Deshalb bearbeiten die Mitarbeiter die Anträge auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket auf die bisherige Art - ohne Ausgabe der Bildungskarte. Leistungsberechtigte erhalten bis Ende März befristete Bewilligungen. Im Monat März werden dann ohne erneute Antragstellung die Bildungskarten für die Leistungsberechtigten aktiviert und an diese versendet. Registrierte Anbieter können dann ihre ab 01. April 2014 erbrachten Leistungen über das Bildungskartenportal abrechnen.

Die Bürgerinnen und Bürger können im Bürgerservice des Landkreises an den Standorten Stralsund (Carl-Heydemann-Ring 67), Grimmen (Bahnhofstraße 12/13) und Ribnitz-Damgarten (Damgartener Chaussee 40) sowie im Fachdienst Soziales in Bergen auf Rügen (Störtebeker Straße 30) ihre Anträge stellen. Telefonisch ist der Bürgerservice unter 03831/357-1000 zu erreichen.

„Es tut uns sehr leid, dass es bei der Einführung der Bildungskarte zu dieser Verzögerung gekommen ist. Wir bitten die Bürger um Verständnis“, so der stellvertretende Landrat Lothar Großklaus. Zugleich macht er deutlich: „Trotz verspäteten Beginns der Ausgabe der Bildungskarten können wie geplant alle Leistungsberechtigten bis zum Jahresende eine Bildungskarte erhalten. Die Bildungskarte ist eine einfache und praktische Lösung zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets. Damit ist es zum Beispiel möglich, die Mittagsverpflegung oder die Beteiligung an Nachhilfe- und Freizeitangeboten unkompliziert wahrzunehmen.“

Anbieter können sich unter www.bildungs-karte.org registrieren. Von dieser Möglichkeit haben bereits 60 Anbieter Gebrauch gemacht. Dazu zählen Caterer, Nachhilfeinstitute, Sportvereine und Schulen.

Bei der Bildungskarte handelt es sich um eine elektronische Karte, die die Leistungsberechtigten vom Landkreis erhalten und die sie für die bewilligten Leistungen nutzen können. Die Leistungserbringer rechnen die in Anspruch genommenen Leistungen über das Bildungskartenportal ab.

Quelle: Landkreis Vorpommern-Rügen