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14.12.2012
Leuchtturm
Leuchtturm





Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Du machst eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und kannst aufgrund der Entfernung des Ausbildungsbetriebes nicht mehr bei deinen Eltern wohnen? Dann hast du die Möglichkeit bei der Agentur für Arbeit Berufsausbildungsbeihilfe zu beantragen.

Weitere Informationen über Voraussetzungen, Dauer, Höhe und Ausnahmeregelungen kannst du in dem 

nachlesen.

Die voraussichtliche Höhe deinen BABs kannst du dir unverbindlich auch schon online beim BAB Rechner ausrechnen lassen.

 

BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz)
Du machst eine berufliche Ausbildung an einer Schule oder einer Akademie? Du hast keinen Anspruch auf BAB? Dann prüfe doch, ob du die Voraussetzungen für BAföG-Leistungen erfüllst.

www.bafoeg.de
www.das-neue-bafoeg.de

Weitere Informationen über Voraussetzungen, Dauer, Höhe und Ausnahmeregelungen kannst du in dem Flyer 

vom Bundesministerium für Bildung und Forschung nachlesen.

 

Zuschüsse für Berufsschüler bei auswertiger Unterkunft
Berufsschülerinnen und Berufsschüler aus benachteiligten Familien haben die Möglichkeit bei den vier Staatlichen Schulämtern in Greifswald, Neubrandenburg, Rostock und Schwerin einen Zuschuss für Unterkunft und Fahrkosten zu beantragen.

Die Richtlinie und den Antrag könnt Ihr hier herunterladen

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