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Hilfen zur Erziehung

Nr. 99060006080000

Beschreibung

Volltext

Wenn Sie Probleme bei der Erziehung Ihrer Kinder haben, wenn zum Beispiel kein Gespräch, keine Annäherung mehr möglich scheint oder wenn Ihr Kind Auffälligkeiten in Entwicklung oder Verhalten zeigt, dann hilft Ihnen das Jugendamt mit einem Beratungs- und Hilfeangebot. Dafür bieten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des örtlichen Jugendamtes Beratungen in schwierigen Situationen mit dem Kind, Jugendlichen oder Heranwachsenden an.

Das Jugendamt versteht sich heute nicht mehr als eine Kontrollinstanz, sondern mehr als eine moderne Dienstleistungsbehörde. Vor allem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialdienstes, auch „Bezirkssozialarbeit“ oder direkt „Bereich Hilfe zur Erziehung“ genannt, überlegen mit den Betroffenen gemeinsam, welche Hilfestellungen für ihre Familie notwendig und geeignet sind. Neben der direkten Beratung können hier auch weitere Hilfeformen zur Unterstützung und Ergänzung der Erziehung durch die Eltern angeboten werden. Aufgeteilt sind sie nach ambulanten, teilstationären und stationären Maßnahmen.

In den §§ 27-35 des Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGBVIII) sind konkrete Erziehungshilfen (Erziehungsberatung, soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand, Sozialpädagogische Familienhilfe, Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung und intensive sozialpädagogische Einzelfallhilfe) beispielhaft benannt.

Ziel der Jugendhilfe ist es, Familien bei der Erziehung zu unterstützen und insbesondere Hilfe zur Selbsthilfe anzubieten.

Spezielle Hinweise für - Landkreis Vorpommern-Rügen

Für Kinder und Jugendliche, welche eine seelische Behinderung haben oder von solcher bedroht sind und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben dadurch eingeschränkt wird, kann das Jugendamt auch spezielle Hilfen anbieten.

Jungen Volljährigen kann, bei begründeten Bedarf, Hilfe zur Verselbstständigung angeboten werden.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Spezielle Hinweise für - Landkreis Vorpommern-Rügen
  • Antrag auf Jugendhilfeleistung - auch formlose Antragstellung möglich
  • Wohnortbestätigung
  • Geburtsurkunde der Kinder
  • Vaterschaftserklärung
  • Sorgerechtsnachweis (gemeinsame Sorgerechtserklärung, Eheurkunde oder Negativbescheinigung)

Voraussetzungen

Die Hilfen zur Erziehung einschließlich der Erziehungsberatung stehen allen Familien in Belastungs- und Krisensituationen zur Verfügung.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe werden zum größten Teil aus öffentlichen Mitteln finanziert. In einigen Fällen (Bsp. Heimerziehung) können auch Betroffene an den Kosten beteiligt werden. Ob und in welcher Höhe Eltern an den Kosten beteiligt werden, wird vom Jugendamt geprüft. Bei der Prüfung werden die sozialen Aspekte der Familie berücksichtigt.

Verfahrensablauf

Sie stellen einen formlosen "Antrag auf Hilfe zur Erziehung" bei ihrem zuständigen Jugendamt.

Wenn Sie über einen längeren Zeitraum hinweg Unterstützung brauchen, erstellt die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter gemeinsam mit Ihrer Familie einen Hilfeplan. Das Jugendamt leitet dann die besprochenen Maßnahmen in die Wege.

Bearbeitungsdauer

Spezielle Hinweise für - Landkreis Vorpommern-Rügen

Die Bearbeitungsdauer ist Einzelfallabhängig, dauert aber in der Regel zwischen 6 bis 8 Wochen.

Weiterführende Informationen

Spezielle Hinweise für - Landkreis Vorpommern-Rügen

Beratung und Unterstützung kann auch jede Erziehungsberatungsstelle geben, diese erfolgt auch ohne Beteiligung des Jugendamtes.

Hinweise (Besonderheiten)

Spezielle Hinweise für - Landkreis Vorpommern-Rügen

Die Zuständigkeit im Fachgebiet Sozialpädagogischer Dienst richtet sich nach dem Wohnort. Damit eine schnelle und unkomplizierte Beratung möglich ist, gibt es 4 Standorte des Sozialpädagogischen Dienst im Landkreis Vorpommern-Rügen.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

28.01.2019

Zuständige Stelle

Das Jugendamt - je nachdem wo Sie wohnen:

  • in einer kreisfreien Stadt: bei der Stadtverwaltung,
  • in einem Landkreis: beim Landratsamt