Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen verlängern
Ein Wunschkennzeichen kann bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle im Voraus gegen Gebühr persönlich, schriftlich oder telefonisch reserviert werden. Eine Verlängerung der Reservierung ist möglich; wie lange die Reservierung und auch Verlängerung des Wunschkennzeichens erfolgen kann, legt die zuständige Zulassungsbehörde fest.
Rechtsgrundlagen
§ 8 Abs.1 FZV i.V.m. § 1 GebOSt und Anlage zu § 1 Gebührennummer 230
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
Zuteilung Wunschkennzeichen: 10,20 EUR
Vorabreservierung: 2,60 EUR
Verfahrensablauf
Die Verlängerung eines bereits reservierten Kennzeichens wird nach persönlich, schriftlich oder mündlich gestelltem Antrag im örtlichen Fahrzeugregister vorgenommen.
Fristen
Verlängerung erfolgt vor Ablauf der Reservierungsfrist, nach Ablauf dieser kann das gewünschte noch freie Kennzeichen erneut reserviert werden.
Formulare
keine
Zuständige Stelle
Kfz-Zulassungsstelle
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern