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01.02.2013
In der Landkreisverwaltung wird an einer neuen Satzung zur Kulturförderung gearbeitet. Bis diese beschlossen und in Kraft getreten ist, gilt die Satzung des ehemaligen Landkreises Nordvorpommern fort.

Auf der Basis dieser Satzung werden Projekte im Kulturbereich gefördert. 35 000 Euro standen dafür jährlich zur Verfügung.

Noch bis zum 31. März 2013 können Anträge auf Förderung aus dem gesamten Kreisgebiet gestellt werden. Darüber informierte die Beigeordnete und Fachbereichsleiterin für Jugend und Soziales, Carmen Schröter, auf der jüngsten Sitzung des Bildungs- und Kulturausschusses.

Quelle: Landkreis Vorpommern-Rügen