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Neue Vermessungskostenverordnung

Am 8. März 2018 ist eine neue Vermessungskostenverordnung in Kraft getreten. Diese Verordnung ist gültig für alle ab dem 8. März 2018 beantragten Amtshandlungen.

Alle bis zum Inkrafttreten der neuen VermKostVO (vor dem 8. März 2018) beantragten Amtshandlungen werden noch nach der alten VermKostVO vom 21. Oktober 2014 abgerechnet. Den Text der alten VermKostVO M-V vom 21. Oktober 2014 finden Sie hier.

Es ist der Zeitpunkt maßgebend, an dem der Antrag auf eine Liegenschaftsvermessung gestellt wurde. Auch die Kosten der Bereitstellung der Vermessungsunterlagen an die Vermessungsstelle sowie der Fortführung des Liegenschaftskatasters werden mit diesem Antrag ausgelöst. Sie werden daher nach dem Antragsdatum der Vermessung beurteilt.

(Es gelten jeweils die im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlichten Textfassungen.)