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Umtauschfrist für Führerscheine

Wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?

Führerscheine (Papierführerscheine), die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind, mussten bis zum 19.01.2025 umgetauscht werden. 

Für Führerscheine (Kartenführerscheine), die ab 01.01.1999 ausgestellt worden sind, gelten folgende Umtauschfristen: 

Ausstellungsjahr

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999 - 2001

19.01.2026

2002 - 2004

19.01.2027

2005 - 2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012 - 18.01.2013

19.01.2033

Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. 

Wenn Ihr neuer Kartenführerschein bereits zur Abholung in der Fahrerlaubnisbehörde bereit liegt, buchen Sie bitte einen Termin über die Online-Terminverwaltung oder telefonisch über die 115.