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Wer kann Mittel  aus dem Soforthilfe-Programm beantragen?

Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter einer Konzerngesellschaft der METRO GROUP können Sie Fördermittel beantragen. Voraussetzung ist, dass Sie in einem der folgenden - von der Flüchtlingssituation besonders betroffenen - Länder angestellt sind: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Moldawien, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn.

Sie können einmalig Fördermittel von maximal 10.000 € beantragen.