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Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern

Die Förderung umfasst praxisnahe Angebote in den Bereichen:

  • Stärkung der sozialen Kompetenzen,
  • Stärkung der Erziehungskompetenz,
  • bürgerschaftliches Engagement,
  • interkulturelle Kompetenz,
  • Verbesserung der gleichberechtigten Teilhabe von Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund sowie
  • Kriminalitäts- und Suchtprävention.

Zuwendungsempfänger sind Verbände, Vertriebeneneinrichtungen, Kirchen, anerkannte Träger der politischen Bildung, Migrantenselbstorganisationen, Kommunen und Einrichtungen, die in der Arbeit mit jungen Zuwanderinnen und Zuwanderern auf überregionaler, regionaler oder lokaler Ebene tätig sind. Die Durchführung der Förderung erfolgt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

 

Auf der Seite des zuständigen Bundesministeriums  kann die  Aktualität der unten genannten Richtlinie verfolgt werden. 

 

Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern