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20.01.2022

Änderungen in der Umsetzung der Quarantänepflicht und des Kontaktpersonenmanagements

Allgemeinverfügung tritt am 21. Januar 2022 in Kraft 

Die Allgemeinverfügung des Landkreises Vorpommern-Rügen zur Anordnung von Schutzmaßnahmen zur Begrenzung von Neuinfektionen der Atemwegserkrankung COVID-19 / Übertragung von SARS-CoV-2 - Absonderung und Kontaktpersonenmanagement – tritt morgen in Kraft.

Im Einzelnen gilt u. a. folgendes:

1. Enge Kontaktpersonen mit Geimpft- oder Genesenenstatus sind von der Quarantäne ausgenommen:

  • Personen mit einer Auffrischimpfung (insgesamt drei Impfungen erforderlich auch bei jeglicher Kombination mit Johnson & Johnson)
  • Geimpfte Genesene (Geimpfte mit einer Durchbruchsinfektion oder Genesene, die eine Impfung im Anschluss an die Erkrankung erhalten haben)
  • Personen mit einer zweimaligen Impfung, bis 3 Monate nach der Impfung, gilt auch für Johnson & Johnson
  • Genesene bis 3 Monate nach positivem Test

Dabei gilt: Symptombeobachtung über 14 Tage nach letztem Kontakt zum Fall, immer ein PCR-Test bei Symptomen.

2. Änderung der Isolierungsdauer für Infizierte

  • 10 Tage Quarantäne (keine Testung am Ende, außer bei Entwicklung von Symptomen - dann PCR-Test)
  • Verkürzung auf 7 Tage möglich mittels PCR- oder zertifizierten Antigentest durch geschultes Personal (z. B. Hausarzt oder Testzentrum); für Beschäftigte mit Kontakt zu vulnerablen Gruppen (z.B. in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen) immer ein PCR-Test.

3. Anpassung der Quarantänedauer von Kontaktpersonen

  • Kontaktpersonen können Quarantäne nach 10 Tagen ohne abschließenden Test verlassen
  • Verkürzung auf 7 Tage möglich mittels PCR- oder zertifizierten Antigentest durch geschultes Personal (z. B. Hausarzt oder Testzentrum)
  • Arbeitsquarantäne für Personal der kritischen Infrastruktur durch Ausnahmeregelung des Gesundheitsamtes möglich (tägliche Testung und strenge Einhaltung der Hygieneregeln)

Allgemeinverfügung des Landkreises Vorpommern-Rügen inkl. den Informationsblättern des Landes Mecklenburg-Vorpommern