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09.05.2022

Änderungen in der Umsetzung der Quarantänepflicht und des Kontaktpersonenmanagements

Allgemeinverfügung trat am 7. Mai 2022 in Kraft 

Die Aufhebung der Allgemeinverfügung des Landkreises Vorpommern-Rügen zur Anordnung von Schutzmaßnahmen zur Begrenzung von Neuinfektionen der Atemwegserkrankung COVID-19 / Übertragung von SARS-CoV-2 - Absonderung und Kontaktpersonenmanagement – trat am 7. Mai 2022 in Kraft.

Das müssen Infizierte jetzt beachten:

  • Bei einem positiven Testergebnis hat die unmittelbare Absonderung in die eigene Häuslichkeit zu erfolgen.
  • Zur Bestätigung eines positiven Selbst- oder Schnelltests muss ein PCR-Test durchgeführt werden.
  • Kontaktpersonen sind selbständig zu informieren.
  • Die Isolationsdauer kann frühestens nach 5 Tagen beendet werden, wenn
  • 48 Stunden zuvor keine Symptome vorhanden waren
  • Die maximale Isolationszeit beträgt 10 Tage. Es wird empfohlen, die Isolation erst bei einem negativen Testergebnis zu beenden:
  • durch einen negativen PCR-Test oder
  • ein zertifiziertes negatives Ergebnis eines hochwertigen Antigen-Tests.
  • Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder Einrichtungen zur Eingliederungshilfe sind zudem verpflichtet, ihrem Arbeitgeber einen negativen PCR-Test oder hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzulegen, wenn sie die Isolation beenden wollen. Sind die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, bleiben Sie weiter in Isolation. 

Das ist für Kontaktpersonen zu beachten:

  • Für enge Kontaktpersonen besteht keine verpflichtende Quarantäne.
  • Personen, die Kontakt zu infizierten Person hatten, wird dringend empfohlen, bis zum fünften Tag nach dem Kontakt selbständig Kontakte zu reduzieren und täglich einen Corona- Test durchzuführen.
  • Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder Einrichtungen zur Eingliederungshilfe, die enge Kontaktperson sind, müssen sich vor Dienstantritt bis zum fünften Tag nach dem Kontakt täglich testen

Link zur Allgemeinverfügung des Landkreises Vorpommern-Rügen

(Text: Landkreis Vorpommern-Rügen)