Seiteninhalt
26.02.2021

Öffnung von Kosmetik-, Nagel-, und Fußpflegestudios am 1. März

Allgemeinverfügung des Landkreises Vorpommern Rügen vom 26. Februar 2021

Auf dem letzten MV-Gipfel setzte sich Landrat Dr. Stefan Kerth erfolgreich für vorzeitige Öffnungen körpernaher Dienstleistungen ein. Dort wurde die Grundlage gelegt, dass im Landkreis Vorpommern-Rügen neben Friseurgeschäften auch Kosmetikstudios, Nagelstudios und Fußpflegepraxen bereits am 1. März 2021 öffnen dürfen. Hierzu wurde heute die entsprechende Allgemeinverfügung bekannt gegeben.
Alle weiteren aktuellen Informationen rund um Corona erhalten Sie hier.