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3G-Regelung in den Standorten der Kreisverwaltung Vorpommern-Rügen

Zutritt nur mit Impf-, Genesenen-, oder Testnachweis nach Terminvereinbarung möglich

Seit dem 25. November 2021 gilt an allen Standorten der Kreisverwaltung Vorpommern-Rügen die 3G-Regelung. Besuche in der Kreisverwaltung sind bis auf weiteres nur noch mit Impf-, Genesenen- oder Testnachweis möglich. Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung werden gebeten im Vorfeld einen Termin zu vereinbaren.

Zu dem Termin sind die entsprechenden Nachweise in den Verwaltungsstandorten vorzulegen.

Anerkannt werden der gelbe Impfpass, das digitale Impfzertifikat auf dem Smartphone, ein gültiger Genesenen-Nachweis oder ein offizielles Testzertifikat. Akzeptiert werden bescheinigte Antigenschnelltests eines offiziellen Testzentrums, nicht älter als 24 Stunden, oder PCR-Test-Nachweise, nicht älter als 48 Stunden.

Bei Besuchen in allen Verwaltungsstandorten gilt die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (OP-Maske oder FFP-2-Maske).

(Text: Vorpommern-Rügen)