Seiteninhalt
30.06.2022

Allgemeinverfügung zur Wohnsitzauflage Geflüchteter aus der Ukraine erlassen

Wohnortzuweisung erfolgt nach belastungsgerechter Verteilung

Für alle Geflüchteten aus der Ukraine gilt ab sofort nach der erstmaligen Vorsprache und Registrierung beim Fachdienst Asyl- und Ausländerrecht im Landkreis Vorpommern-Rügen für die Gültigkeit der Fiktionsbescheinigung die Wohnsitzauflage innerhalb unseres Landkreises. Mit Erteilung des elektronischen Aufenthaltstitels gilt die Wohnsitzauflage für das Land Mecklenburg-Vorpommern.

Das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern hat eine Allgemeinverfügung zur landesinternen Verteilung von Vertriebenen aus der Ukraine erlassen, die nach der Veröffentlichung in den Landkreisen und kreisfreien Städten in Mecklenburg-Vorpommern unmittelbar Anwendung findet. Die Rechtsverordnung betrifft gleichfalls Geflüchtete aus Syrien, Afghanistan und Eritrea.

Die Verteilung der geflüchteten Personen und die Zuweisung an einen festgelegten Wohnort sind nötig, um den Versorgungsaufwand gleichmäßig auf alle Gebietskörperschaften im Land zu verteilen. Die Grundlage dafür bildet das Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Ein späterer Wohnsitzwechsel kann nach den allgemeinen aufenthaltsrechtlichen Regelungen beantragt werden.

Für die ersten 90 Tage ihres Aufenthaltes in Deutschland und der EU besteht für ukrainische Geflüchtete mit einem biometrischen Pass die Möglichkeit, sich visumsfrei und ohne Beschränkungen zu bewegen. Werden staatliche Unterstützungsleistungen beantragt, muss zunächst eine Registrierung erfolgen. Parallel erfolgt die Zuweisung an einen festgelegten Wohnsitz. 

Bei der Verteilung von Asylsuchenden wird deutschlandweit der sogenannte Königsteiner Schlüssel herangezogen: Dieser besagt, welche Anzahl an Asylsuchenden jedes Bundesland aufnehmen muss. Ausschlaggebend für die jährliche Neuberechnung der Verteilungsquote sind das Steuereinkommen und die Bevölkerungszahl der einzelnen Bundesländer.

Die Allgemeinverfügung des Ministeriums Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern ist auf der Internetseite des Landkreises veröffentlicht und hier nachzulesen.

(Text: Landkreis Vorpommern-Rügen)