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03.12.2020

Aufstallpflicht

Zunahme von Verstößen gegen die Pflicht zur Aufstallung von Geflügel.

Leider musste der Landkreis Vorpommern-Rügen in den letzten Tagen mehrere Bußgeldverfahren gegen Geflügelhalter eröffnen.

Aus diesem Grund weist das Veterinäramt des Landkreises darauf hin, dass für den gesamten Landkreis das  Vorpommern-Rügendie Aufstallung von Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse) angeordnet ist. Geflügel darf in diesem Gebiet nur entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer baulichen Anlage, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzungen bestehen muss gehalten werden.

Die entsprechende Allgemeinverfügung des Landrates ist unter www.lk-vr.de/Hinweise/Geflügelpest veröffentlicht.