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10.11.2020

Ausbruch der Geflügelpest in einem Haustierbestand

Amtliche Feststellung des Ausbruchs der Geflügelpest in einem Haustierbestand im Seeheilbad Zingst


Nachdem in der vergangenen Woche auf der Insel Rügen bei mehreren Wildvögeln Geflügelpest nachgewiesen wurde, musste am 10.11.2020 auch in einer privaten Tierhaltung in Zingst der Ausbruch der Klassischen Geflügelpest amtlich festgestellt werden. Zahlreiche Hühner, aber auch Enten und Gänse waren in kurzer Zeit verendet. In den Untersuchungen wurde, wie bei einigen der Geflügelpest-positiven Wildvögel, das hochpathogene Influenzavirus des Subtyps H5N5 festgestellt.

Der Landkreis Vorpommern-Rügen hat den Tierbestand gesperrt und einen Sperrbezirk der die Gemeinde Zingst umfasst sowie ein Beobachtungsgebiet, das die Gemeinden Prerow, Wieck, Pruchten, Barth sowie Teile der Gemeinden Fuhlendorf und Kenz-Küstrow umfasst, eingerichtet. Tierhalter im Sperrbezirk sind verpflichtet, die Ein- und Ausgänge zu den Geflügelhaltungen gegen unbefugtes Betreten zu sichern sowie Gerätschaften oder Fahrzeuge die in der Geflügelhaltung eingesetzt werden regelmäßig zu reinigen und desinfizieren. Im Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet dürfen zudem keine lebenden gehaltenen Vögel, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie Erzeugnisse von Geflügel und Federwild aus oder in den Bestand verbracht werden. Ebenso darf der Geflügelmist nicht in oder aus dem Bestand verbracht werden. Die vollständigen einzuhaltenden Anordnungen und Maßnahmen ergeben sich aus der Allgemeinverfügung „Tierseuchenverfügung zur Festlegung eines Sperrbezirkes und Beobachtungsgebietes wegen Geflügelpest“ die am 11.11.2020 in Kraft tritt und unter https://www.lk-vr.de/Hinweise/Gefllügelpest eingesehen werden kann.