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02.08.2022

Förderung von Projekten zur Kriminalitätsvorbeugung

Anträge können im Rahmen eines Förderprogramms für Präventionsarbeit eingereicht werden

Im Land Mecklenburg-Vorpommern besteht seit über 20 Jahren ein spezielles Förderprogramm für Präventionsarbeit: Dadurch wird in unserem Bundesland gesamtgesellschaftliche Präventionsarbeit auf Landes- und Kommunalebene ermöglicht, wobei diese über den Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung (LfK) nicht nur organisiert und koordiniert, sondern auch finanziell gefördert wird.

Der LfK Mecklenburg-Vorpommern fördert auch im nächsten Jahr wieder Projekte zur Kriminalitätsvorbeugung. Die Anträge sind bis zum 10. Oktober 2022 beim Kommunalen Präventionsrat, Katharina Hoffmann, Carl-Heydemann-Ring 67, 18437 Stralsund, einzureichen.

Die Antragsunterlagen sowie weitere Informationen befinden sich auf der Seite des Kommunalen Präventionsrates.

Autor/in: Landkreis Vorpommern-Rügen