Seiteninhalt
12.03.2021

Schwere Geflügelpestwelle im Landkreis Vorpommern-Rügen.

Zwei neue Ausbrüche - Aufstallungspflicht im gesamten Landkreis!

In der vergangenen Woche musste für insgesamt 3 Tierhaltungen im Landkreis Vorpommern-Rügen der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt werden. Betroffen waren 2 Kleinsthalter in Stralsund und ein Putenmastbetrieb in der Gemeinde Semlow. Damit erhöht sich die Zahl der festgestellten Ausbrüche seit Ende Oktober 2020 auf 10. Seit Beginn der Geflügelpestwelle im Oktober 2020 wurden im Landkreis Vorpommern-Rügen 248 Wildvögel auf den Erreger der Geflügelpest untersucht, bei 76 wurde der Erreger nachgewiesen. Seit Mitte Februar ist witterungsbedingt eine deutliche Zunahme der Erregernachweise in den Wildvögeln zu verzeichnen, das zeigt sich auch in Zunahme der Geflügelpestausbrüche. Zum Schutz der Geflügelbestände muss daher die Aufstallungspflicht weiterhin bestehen bleiben und von den Geflügelhaltern eingehalten werden. Das gehaltene Geflügel darf weder direkt noch indirekt, zum Beispiel über Schuhe, Kleidung oder Gegenstände, Kontakt zu Wildvögeln haben.

Um die Ausbrüche in Stralsund und Semlow wurde jeweils ein Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet gebildet. Tierhalter in den Sperrbezirken sind verpflichtet, die Ein- und Ausgänge zu den Geflügelhaltungen gegen unbefugtes Betreten zu sichern sowie Gerätschaften oder Fahrzeuge, die in der Geflügelhaltung eingesetzt werden, regelmäßig zu reinigen und desinfizieren.

Im Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet dürfen zudem lebende gehaltene Vögel, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie Erzeugnisse von Geflügel, Federwild sowie der Geflügelmist nicht aus oder in den Bestand verbracht werden. Die vollständigen einzuhaltenden Anordnungen und Maßnahmen sowie die betroffenen Gemeinden und Ortsteile ergeben sich aus den entsprechenden Allgemeinverfügungen für Stralsund und Semlow die unter www.lk-vr.de eingesehen werden können.