Seiteninhalt
21.09.2018

Möglichkeiten, Kosten für den Besuch einer Berufsschule bezuschusst zu bekommen

Hier sind, die uns bekannten Möglichkeiten, zusammengestellt.

Bildungs- und Teilhabepaket

Berücksichtigt werden die für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges entstehenden Beförderungskosten. Sollte nicht die nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsganges besucht werden, können maximal die Kosten übernommen werden, die beim Besuch der nächstgelegenen Schule entstehen würden. Die Schulwegmindestentfernung (kürzeste Entfernung vom Wohnort zur Schule) muss
überschritten werden. Sie beträgt 2 Kilometer für die Jahrgangsstufe 1 bis 4, 4 Kilometer für die Jahrgangsstufe 5 bis 12 (Fachgymnasium bis 13) und 6 km für berufsbildende Schulen. Kosten, die von Dritten übernommen werden, sind abzuziehen. Grundsätzlich wird bei Bewilligung ein Eigenanteil von 5 € monatlich abgezogen. Es wird nur die günstigste Alternative der Beförderung (z. B. Monatsfahrkarten) bewilligt. Zur Bearbeitung wird der Bescheid der Schulverwaltung des Landkreises Vorpommern-Rügen sowie eine aktuelle Schulbescheinigung benötigt. Die Abrechnung der Leistung erfolgt direkt, also ohne Bildungskarte.

Zielgruppe:

Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Leistungen nach § 2 oder § 3 i.V.m. § 6 AsylbLG, Sozialhilfe oder Wohngeld beziehen und Personen mit bei ihnen lebenden Kindern, die Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag) erhalten. Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre, bei den Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.

Weitere Informationen inkl. der Anträge gibt es hier: Bildungs- und Teilhabepaket

Ihre Nachfragen können Sie stellen bei

Landkreis Vorpommern-Rügen

Tel:  +49 (3831) 357-1000

Allgemeine SchülerInnenbeförderung: Unterstützung des Landkreises

Die Landkreise und kreisfreien Städte haben für die in ihrem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler vom Beginn der Schulpflicht bis zum Ende

  1. der Jahrgangsstufe 12 der allgemein bildenden Schulen sowie der Jahrgangsstufe 13 des Fachgymnasiums,
  2. des Berufsgrundbildungs- und des Berufsvorbereitungsjahres und
  3. der ersten Klassenstufe der Berufsfachschule, die nicht die Mittlere Reife oder einen gleichwertigen Abschluss voraussetzt,

eine öffentliche Beförderung für Schülerinnen und Schüler der örtlich zuständigen Schulen durchzuführen oder für den Fall, dass eine solche nicht durchgeführt wird, die notwendigen Aufwendungen dieser Schülerinnen und Schüler oder ihrer Erziehungsberechtigten für den Schulweg zur örtlich zuständigen Schule zu tragen.

Antworten auf häufige Fragen sind in diesem Dokument zusammengefasst.

Weitere Informationen: Schülerbeförderung

Kontakt:

Fachgebiet 13.30 - Schulverwaltung

Bahnhofstr. 12/13
18507 Grimmen

Telefon: 115
Telefon: +49 3831 357-1000

E-Mail:

Unterstützung des Landes von BerufsschülerInnen

Berufsschülerinnen und Berufsschüler in Mecklenburg-Vorpommern können eine Unterstützung erhalten, wenn sie wegen langer Anfahrtswege zur Berufsschule Fahrt- und Übernachtungskosten begleichen müssen. Das Land unterstützt Schülerinnen und Schüler, die in der Ausbildung weniger als 500 Euro brutto verdienen und eine Landesfachklasse, überregionale Fachklasse oder eine länderübergreifende Fachklasse besuchen. Auch Schülerinnen und Schüler, die eine Fachklasse in anderen Bundesländern besuchen, können unterstützt werden.

Weitere Informationen - Richtlinie sowie Anträge - können hier gefunden werden.

Kontakt:

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 5 - Schulaufsicht und berufliche Bildung
Werderstraße 124
19055 Schwerin
Mandy Klaus

Telefon: 0385 588 7663

Autor/in: Geschäftsführung Arbeitsbündnis Jugend und Beruf