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31.03.2020

„Eltern-Entschädigung“ bei Verdienstausfällen wegen Kita-und Schulschließungen

Seit 30.03.2020 gilt eine neue Regelung zur Eltern-Entschädigung in der Corona-Krise.

Erwerbstätige Sorgeberechtigte, die ihre Kinder wegen der aktuellen Schul- und Kita-Schließungen jetzt selbst betreuen müssen, erleiden häufig Verdienstausfälle. Zur Abfederung dieser besonderen Härten wird gemäß Infektionsschutzgesetz eine Möglichkeit der Lohnfortzahlung für Eltern geschaffen, die sogenannte „Eltern-Entschädigung“:
Die Arbeitgeber zahlen für einen Zeitraum von maximal 6 Wochen den Lohn in Höhe von 67 Prozent fort. Der Höchstbetrag für einen vollen Monat beträgt 2.016 Euro. Auch Selbstständige haben einen Anspruch nach § 56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz. Den Arbeitgebern werden die ausgezahlten Beträge gemäß § 56 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz auf Antrag erstattet.
Der Antrag ist durch die Arbeitgeberin / den Arbeitgeber oder die selbstständige Person beim LAGuS zu stellen. 

Alle wichtigen Hinweise und das Antragsformular finden Sie hier: