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10.11.2016

Allgemeinverfügung zur Amerikanischen Faulbrut

Im Landkreis Vorpommern-Rügen ist die Amerikanische Faulbrut erloschen

Nach umfangreichen Aufhebungsuntersuchungen im September und Oktober 2016 konnte Landrat Ralf Drescher, mit dem Erlöschen der Amerikanischen Faulbrut in den betroffenen Bienenhaltungen, den die Gemeinden Ostseebad Wustrow und Ahrenshoop, Wieck a. d. Darss, Ostseeheilbad Zingst, Divitz-Spoldershagen, Kenz-Küstrow, Pruchten und die Stadt Barth umfassenden Sperrbezirk per Allgemeinverfügung aufheben.

Der Landkreis Vorpommern-Rügen ist demnach derzeit frei von Amerikanischer Faulbrut.

Um den Status zu erhalten und frühzeitig einen erneuten Ausbruch zu erkennen, werden Bienenhalter gebeten Veränderungen im Brutbild stets über eine Futterkranzuntersuchung abklären lassen. Fragen zu der Untersuchung können an den Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Vorpommern-Rügen gerichtet werden.

Die Amerikanische Faulbrut kann zudem mit Bienen verschleppt werden. Bienen dürfen daher nur in den Landkreis verbracht werden, wenn ein aktuelles amtstierärztliches Gesundheitszeugnis vom Herkunftsort die Freiheit der Bienen von Amerikanischer Faulbrut bescheinigt. Diese Bescheinigung muss dem Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz vorgelegt werden, das gilt auch für die vorübergehende Wanderung mit Bienen in den Landkreis.

Nicht auf dem eigenen Grundstück abgestellte Bienenvölker müssen zudem mit Name und Adresse des Bienenhalters sowie der Anzahl der Bienenvölker gekennzeichnet sein.

Der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz weist zudem darauf hin, dass die Haltung von Bienen der Anzeigepflicht bei dem zuständigen Veterinäramt unterliegt.

Bienenhalter im Landkreis Vorpommern-Rügen, die der Anzeigepflicht bisher nicht nachgekommen sind, können ihre Bienenhaltung unter der Telefonnummer 03831/3572464 anzeigen.