Seiteninhalt
30.04.2019

Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen durch die freien Träger für den Jugendhilfeausschuss 2019 - 2024

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen durch die freien Träger für den Jugendhilfe-ausschuss 2019 -2024

Am 26. Mai 2019 findet die Wahl zum Kreistag statt.

In der konstituierenden Sitzung des neuen Kreistages am 24. Juni 2019 wird der Jugendhilfe-ausschuss des Landkreises Vorpommern-Rügen neu gewählt. Hierfür gelten insbesondere die Regelungen des § 71 SGB VIII sowie des § 5 KJHG-Org. M-V.

Danach gehören dem Jugendhilfeausschuss 15 stimmberechtigte Mitglieder an. Für jedes Mitglied ist jeweils ein Stellvertreter zu wählen. Neun der stimmberechtigten Mitglieder und Stellvertreter werden durch den Kreistag vorgeschlagen.

Für sechs stimmberechtigte Mitglieder und deren Stellvertreter sind die im Landkreis Vorpommern-Rügen tätigen und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe vorschlagsberechtigt.

Die vorgeschlagenen Personen müssen mindestens 16 Jahre alt sein und im Landkreis Vorpommern-Rügen wohnen oder tätig sein.

Die Vorschläge sind bis zum 31. Mai 2019 zu richten an:

Landkreis Vorpommern-Rügen
Fachdienst Jugend
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund

Ein Formular zum Einreichen der Wahlvorschläge sowie Hinweise und Informationen finden Sie hier: