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02.05.2012
Landrat Ralf Drescher hat eine Tierseuchen-Allgemeinverfügung im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut erlassen. Notwendig wurde dies, weil die Krankheit am 26. April 2012 für einen Bienenbestand in Weitenhagen, Ortsteil Koitenhagen, amtlich festgestellt worden war. Die zuständige Behörde ist dann gemäß Bienenseuchen-Verordnung verpflichtet, das Gebiet um den Bienenstand in einem Umkreis von mindestens einem Kilometer zum Sperrbezirk zu erklären. Bis auf weiteres gilt, dass alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich untersucht werden müssen. Diese Untersuchung ist frühestens zwei, spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes zu wiederholen. Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden. Es ist zudem nicht erlaubt, Bienenvölker oder Bienen in den Sperrbezirk zu verbringen.

Die Tierseuchen-Allgemeinverfügung ist im Internet unter www.landkreis-vorpommern-rügen.de amtlich bekannt gemacht und kann hier entsprechend eingesehen werden. Für weitere Auskünfte stehen die Mitarbeiter des Fachdienstes Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Vorpommern-Rügen, Bahnhofstraße 12-13 in Grimmen, Telefon 038326/59442 zur Verfügung.

Quelle: Landkreis Vorpommern-Rügen