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16.02.2015

Bildungskarte im Landkreis flächendeckend eingeführt

Im Landkreis Vorpommern-Rügen wurde im Januar 2014 die Bearbeitung von Anträgen auf Leistungen für Bildung und Teilhabe im Fachdienst Bürgerservice zusammengeführt. Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

Bürger/Innen werden an den Standorten des Bürgerservices des Landkreises Vorpommern-Rügen in Bergen, Grimmen, Ribnitz-Damgarten und Stralsund umfassend zum Bildungs- und Teilhabepaket beraten. Sie erhalten Antragsformulare vor Ort oder unter www.lk-vr.de und können diese persönlich, per Brief, Mail oder Fax einreichen.

Seit März 2014 erhalten leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche die elektronische Bildungskarte. Diese ist eine einfache und praktische Lösung zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets. Über ein bereitgestelltes Teilhabebudget wird den Kindern eine geförderte Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen in Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie an verschiedenen Vereins-, Kultur-, Freizeit- und Nachhilfeangeboten ermöglicht. Die teilnehmenden Leistungserbringer (z. B. Essenanbieter, Kindertageseinrichtungen, Musik- und Sportvereine, Nachhilfeinstitute etc.) rechnen monatlich die in Anspruch genommenen Leistungen mit dem Landkreis ab.

Die Bildungskarte ist weitgehend flächendeckend eingeführt. Fast 5.000 (4.933) leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche nutzen die Bildungskarte. Insgesamt 261 Leistungsanbieter sind zur Abrechnung mit der Bildungskarte registriert. Dazu gehören 42 Anbieter von Mittagsverpflegung für Schüler/Innen und 126 Kindertagesstätten sowie Tagesmütter. Auch 132 Anbieter im Bereich Sport/Freizeit/Kultur, darunter viele Vereine und 17 Anbieter von Lernförderung akzeptieren die Bildungskarte. Zur Abrechnung von eintägigen Schul- oder KiTa-Ausflügen haben sich bereits 56 Schulen und KiTas angemeldet.

Heute kann eingeschätzt werden, dass der Einsatz dieses Onlineabrechnungsverfahrens für die Bildungs- und Teilhabeleistungen eine gute Entscheidung war. Die Verfahren wurden vereinfacht, aufwändige Papiervorgänge entfallen. Die Anbieter erhalten regelmäßig die gebuchten Beträge auf ihr Konto. Herzlichen Dank an dieser Stelle an die vielen Leistungsanbieter, die in der Einführungsphase durchgehalten haben. 

Für die leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen hat sich die Inanspruchnahme der vielfältigen Angebote vereinfacht. Sie erhalten über das Bildungskartenportal www.bildungs-karte.org eine Übersicht von zur Verfügung stehenden Angeboten.

Quelle: Landkreis Vorpommern-Rügen