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05.04.2012

Brauchtumsfeuer dienen nicht der Abfallentsorgung

An vielen Orten sind zu Ostern Brauchtumsfeuer geplant.

Ein Brauchtumsfeuer dient der Pflege eines Brauches. Verbrannt werden dürfen dabei, wie bei der erlaubten Pflanzenabfallverbrennung im März, nur naturbelassene Materialien.

Leider werden Brauchtumsfeuer auch zur illegalen Abfallentsorgung missbraucht. Schaut man sich einige bereits aufgeschichtete Haufen an, muss festgestellt werden, dass sich behandeltes Altholz oder Bauholz sowie Abfälle aller Art darin befinden.  Werden diese Abfälle in einem Brauchtumsfeuer verbrannt, handelt es sich um eine illegale Abfallentsorgung, die gemäß Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.

Auch bei einem Brauchtumsfeuer sollen die pflanzlichen Materialien zum Schutz von Kleintieren vor dem Verbrennen umgelagert werden, sobald fünf Tage seit ihrem Anfall vergangen sind. Natur- und brandschutzrechtliche Bestimmungen sind ebenfalls einzuhalten. Es sollte noch einmal genau geprüft werden, was verbrannt werden soll, damit keine Ordnungswidrigkeit begangen wird. In einigen Amtsverwaltungen ist es laut Verordnung  zudem Pflicht, Brauchtumsfeuer beim Ordnungsamt anzuzeigen. Auch diesbezüglich sollte man sich informieren!

Autor: Advantic Systemhaus GmbH