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11.04.2019

Brexit und was nun?

Unsicherheiten für in Deutschland lebende britische Staatsbürger.

Aufgrund von Nachfragen weist der Landkreis auf folgenden Sachverhalt hin:

Bis zum Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union sind britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen weiterhin freizügigkeitsberechtigt.

Die Auswirkungen für in Deutschland lebende britische Staatsangehörige unterscheiden sich bei einem geregelten zu einem ungeregelten Austritt voneinander. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf folgende Internetseiten des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/migration/brexit/faqs-brexit.html#f11900200

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/migration/brexit-rundschreiben.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Die Informationen dort werden in Kürze auch auf Englisch veröffentlicht und auch fortlaufend ergänzt.

Heute leben 68 britische Staatsangehörige, in unserem Landkreis.