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H5N8 - ACHTUNG Tierhalter!

Aktuell wurden in Polen (Nähe Stettin) mehrere Fälle von hochpathogenem Influenzavirus (Geflügelpest) bei Wildvögeln (Möwen und Enten) festgestellt.

Bei dem Aviären Influenzavirus des Subtyps H5N8 handelt es sich um einen hochpathogenen Erreger, der dem aus dem Seuchengeschehen 2014/2015 entspricht.

Die Tierhalter werden daher aufgefordert, wachsam zu sein und die Biosicherheitsmaßnahmen entsprechend einzuhalten.

Dazu gehören u. a.:

  • Futter, Stroh oder sonstigen Materialien für Wildvögel unzugänglich lagern,
  • Gerätschaften, sonstige Gegenstände, die mit den Tieren in Berührung kommen (Futtertröge, Tränkeinrichtungen) für Wildvögel unzugänglich lagern,
  • gründliche Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften oder sonstigen Gegenständen vor und nach der Nutzung,
  • Tiere nicht mit Oberflächenwasser tränken, zu dem Wildvögel Zugang haben,
  • Beschränkung des Personenverkehrs auf das notwendige Personal,
  • Zugang zum Tierbestand nur in bestandseigener Schutzkleidung oder Einmalkleidung,
  • Stallöffnungen (Fenster, Lüftung etc.) auf Undurchlässigkeit für Wildvögel prüfen,
  • regelmäßige Durchführung einer Schadnagerbekämpfung,
  • das Gelände um die Stallungen, wenn möglich, geschlossen halten und mit dem Hinweis versehen, dass das Betreten verboten ist.

Die Tierhalter sind gemäß § 4 Abs. 1 Tiergesundheitsgesetz dazu verpflichtet, Symptome, die den Ausbruch der Geflügelpest befürchten lassen, umgehend der zuständigen Behörde/ dem Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Vorpommern-Rügen anzuzeigen. (über 03831 / 357 2440 oder 03831 / 357 2450 , an Wochenenden oder Feiertagen an die Rufbereitschaft des Veterinäramtes über die Rettungsleitstelle Stralsund 03831 / 357 2222) Für Fragen stehen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Fachgebietes Tierseuchenbekämpfung jederzeit zur Verfügung.

Autor: Advantic Systemhaus GmbH