Seiteninhalt
18.02.2015

Aus gegebenem Anlass - Haltung von Nandus bedarf einer Tiergehege Genehmigung

Am vergangenen Wochenende war einem Tierhalter in Klockenhagen (Landkreis Vorpommern-Rügen) ein junger Nandu entwischt. Der Großvogel wurde mühsam von der Polizei wieder eingefangen. Die Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises möchten aus diesem Anlass einige Hinweise zur Haltung von Großvögeln geben:

Nandus gehören zu den Straußenvögeln und werden entsprechend dem Naturschutzrecht als wildlebende Tiere eingestuft. Während die Haltung von z. B. Lamas und Alpakas, welche als domestiziert gelten, vom Veterinäramt des Landkreises genehmigt wird, ist die Haltung von Nandus unter menschlicher Obhut bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises zu melden und eine Tiergehegegenehmigung für wildlebende Tiere zu beantragen. Diese schließt dann eine Genehmigung des Veterinäramtes gemäß § 11 des Tierschutzgesetzes ein. Gleiches gilt auch für die Haltung von Emus und Straußen.

Um diesen äußerst lärm- und streßempfindlichen Großvögeln auch in Gefangenschaft ein möglichst artgerechtes Leben zu ermöglichen, gelten Mindestanforderungen, die in den Unterlagen zur Haltung von Straußenvögeln des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) nachzulesen sind:

Freilebende Straußenvögel leben normalerweise in Herden, die eine komplexe Sozialstruktur aufweisen. Deshalb ist die Haltung von Nandus nur in Gruppen erlaubt, wobei ein Paar eine Fläche von mindestens 200 m² benötigt und jedes weitere Tier nochmals 50 m² beansprucht.

Die Straußenvögel einzufangen und mit ihnen umzugehen erfordert besondere Sachkenntnisse, vor allem, da der durch das Einfangen und Bändigen verursachte Stress als wichtige Todesursache gilt. Dementsprechend benötigt der Tiergehegebetreiber einen Sachkundenachweis gemäß § 11 des Tierschutzgesetzes, der u. a. auf einer Schulung beim Berufsverband für Straußenzucht oder universitären Einrichtungen zu erwerben ist.

Vor diesem Hintergrund sollte der Nandu Besitzer aus Klockenhagen schnellstmöglich seinen Sachkundenachweis vorlegen und die notwendige Genehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde einholen.

 

Empfehlungen zur Haltung von Straußenvögeln auf den Internetseiten des BMEL:

http://www.bmel.de/DE/Tier/Tierschutz/Tierschutzgutachten/_texte/GutachtenDossier.html?notFirst=true&docId=377448

http://www.bmel.de/DE/Tier/Tierschutz/Tierschutzgutachten/_texte/Europaratsempfehlungen.html

Weitere Informationen zur Haltung von Straußenvögeln, auch für gewerbliche Zwecke, sind bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen (Dr. Osterland) zu erhalten.    

 

Quelle: Landkreis Vorpommern-Rügen