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06.12.2018

Illegale Schlachtungen von Schafen und Rindern

Hinweise für Hausschlachtungen!

Derzeit finden wieder verstärkt Hausschlachtungen von Schafen, Schweinen und Rindern statt.

Das ist durchaus legal – wenn denn die entsprechenden Vorschriften dazu eingehalten werden.

Durch einige wenige Tierhalter allerdings werden dubiose Wege eingeschlagen, die immer wieder erstaunen. So wurden zum Beispiel in einem Wald, in Marlow (Landkreis Vorpommern-Rügen) Reste von 2 Rinderschlachtungen gefunden. Und es wurden nach einer Schlachtung von gleich mehreren Schafen die Schlachtabfälle einschließlich der Felle in einem Wald auf Rügen abgelegt. Durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt wurden die geborgenen Reste dokumentiert und untersucht. Der so ermittelte Schafhalter wird mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen müssen, dazu kommen noch die Kosten für die Entsorgung und die Aufwendungen des Veterinäramtes.

In einem anderen Fall erfolgte eine Schafschlachtung ohne Betäubung und ohne die Fleischuntersuchung durch einen Tierarzt. Gegen den ebenfalls bekannten Tierhalter wird wohl die Staatsanwaltschaft ermitteln.

Daher zwei Hinweise für Hausschlachtungen:

Schlachtabfälle bis 10 kg können in einen blauen Haushaltssack verpackt und unter der Telefonnummer 03994- 209630 bei SecAnim in Malchin angemeldet werden. Eine Abholung kann in der Regel innerhalb von 2 Tagen realisiert werden und kostet 23,80 Euro. Falls mehr anfällt – bis 60 kg betragen die Kosten 41,07 Euro.

Die Anmeldung zur Fleischbeschau kann direkt bei dem zuständigen Tierarzt erfolgen bzw. bei Fragen ist das Fachgebiet  Lebensmittelüberwachung und Fleischhygiene unter 03831-357 2512 gern behilflich.