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03.12.2018

Interessenbekundungsverfahren des Kindernotdienstes

Wir wollen das Betreuungsangebot für Kinder in Not verbessern.

Der Landkreis Vorpommern-Rügen hat ein Interessenbekundungsverfahren für die Eröffnung eines Kinder-Notdienstes initiiert.

In einen Notdienst können Kinder und Jugendliche vorübergehend untergebracht werden, die in Obhut genommen wurden da ihr Wohl (nach §§42, 42a SGB VIII)  gefährdet ist.
Der Notdienst bietet hier einen geschützten Raum, um unter Federführung des Jugendamtes die bestmögliche Perspektive für die in Not geratenen Kinder und Jugendlichen zu erarbeiten. Eine solche Notsituation stellt eine immense seelische Belastung für die Kinder und Jugendlichen dar, sodass auf die individuellen Bedarfe der Schutzbedürftigen empathisch und sorgsam einzugehen ist.

Um die bestehende Versorgungssituation qualitativ weiter zu verbessern wird angestrebt einen Notdienst zu eröffnen, der sich auf Kinder im Alter zwischen 0 bis 13 Jahren spezialisiert. In einer kindsgerechten Umgebung sollen die Kinder emotional aufgefangen werden und die Möglichkeit erhalten durchzuatmen und optimistisch in die Zukunft blicken zu können. Während die Kinder geschützt sind, sondieren die Sozialpädagog*innen des Jugendamtes und des Notdienstes gemeinsam mit der Familie, welche Hilfen das Kind und die Eltern benötigen, um künftig sichere Lebensbedingungen für das Kind zu schaffen und festigen zu können. Mit dem Interessenbekundungsverfahren wird evaluiert ob freie Träger für die Erfüllung dieser wichtigen und anspruchsvollen Aufgabe gewonnen werden können.