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17.07.2014

Kartierung von geschützten Biotopen, FFH-Lebensräumen und Dauergrünland

Seit dem Sommer 2013 werden im Auftrag des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie des Landes Mecklenburg-Vorpommern geschützte Biotope, FFH-Lebensräume und Dauergrünland erfaßt.

Die Kartierung erfolgt landesweit zunächst in ausgewählten Flora-Fauna-Habitat-Gebieten bzw. in EU-Vogelschutzgebieten und wird durch Mitarbeiter verschiedener Planungsbüros noch bis zum Ende des Sommers 2015 durchgeführt. Um Unterstützung der Kartierer, insbesondere durch Flächeneigentümer und –nutzer wird gebeten.

Quelle: Landkreis Vorpommern-Rügen