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03.11.2014

Die im Artikel gemachten Aussagen entsprechen nicht den Tatsachen und stellen sich im Zusammenhang betrachtet anders dar.

Der Landkreis Vorpommern-Rügen beabsichtigt in keinster Weise hilfebedürftigen Bürgern ihnen zustehende Leistungen zu kürzen, die Erlangung dieser Leistungen zu erschweren und es ist ebenso überhaupt nicht das Ansinnen des Landkreises alle oder die Mehrzahl der Anträge in der Häuslichkeit der Antragsteller zu überprüfen.

Die Aufwendungen für die soziale Sicherung im Fachdienst Soziales steigen jährlich um mehrere Millionen Euro (2013 - ca. 67 Mio. €, 2014 - ca. 75 Mio. €, 2015 - ca. 82 Mio. €). Die Ausgaben werden finanziert aus Steuergeldern der Bürger und Unternehmen (Bundes-und Landeszuweisungen sowie Kreisumlage). Ein wirtschaftlicher Umgang mit diesen Finanzmitteln beinhaltet auch gewisse Kontrollmechanismen. Das ist nicht nur im Fachdienst Soziales schon immer so, sondern in allen Bereichen der Landkreisverwaltung.

Dass es Sozialmissbrauch gibt, ist bekannt und ganz sicher nicht zu akzeptieren. Auch wenn es nur einen geringen Anteil der Antragsteller betrifft, kann doch jeder Bürger zu Recht erwarten, dass dem Missbrauch von der Verwaltung mit entsprechenden Mitteln entgegen getreten wird. Im Fachdienst Soziales gibt es bisher – anders wie in anderen Fachdiensten (Jugend, Gesundheit) keine Mitarbeiter/-innen für den Außendienst. Deshalb ist vorgesehen ab 2015 einen Ermittlungsdienst einzusetzen. Die prognostizierten Einsparpotentiale in Höhe von 180.000 € stellen lediglich 0,2 % der Gesamtausgaben für die soziale Sicherung in diesem Fachdienst dar.

Der Ermittlungsdienst wird nicht als Schnüffler die behinderten Menschen bespitzeln. Das möchte ich ganz deutlich herausstellen. Er wird im Übrigen auch keinen anderen bespitzeln.

Betrachtet man die Aufgaben des Ermittlungsdienstes, der für alle Aufgaben im Fachdienst Soziales zuständig sein wird, auf rein sachlicher Ebene, werden 3 Hauptaufgaben nun nicht nur vom Schreibtisch aus sondern auch vor Ort wahrgenommen.

  • Anträge, bei denen der Landkreis vermutet, dass unberechtigte oder überhöhte Forderungen gestellt werden sind vor Ort zu prüfen. z. B.

- Eheähnliche Gemeinschaften
- Mietverträge zwischen Familienangehörigen
- Bedarfe an Heizungs- und Dachreparaturen

  • Häufig sind mehrere Leistungsträger betroffen. Neben dem Landkreis sind es in erster Linie Kranken- und Pflegekassen. Leistungen des Fachdienstes Soziales sind nachrangig. Die Schnittstelle Zuständigkeit für die Leistungsgewährung soll ebenfalls in Gesprächen vor Ort hinterfragt werden.
  • Der Ermittlungsdienst wird vor Ort in der Häuslichkeit eine beratende Funktion wahrnehmen, um für ältere und körperlich behinderte Menschen Hilfen zu optimieren.

Ich bin überzeugt, dass diese Änderung in der Aufgabendurchführung keine Nachteile für unsere hilfebedürftigen Bürger mit sich bringt und es ganz sicher im Interesse aller ist.

Carmen Schröter

Beigeordnete

Quelle: Landkreis Vorpommern-Rügen