Seiteninhalt
16.02.2015

Kompostieren ist umweltfreundlicher als Verbrennen!

Pflanzliche Abfälle, die auf bewachsenen Flächen anfallen, wie Baum- und Heckenschnitt, dürfen auf dem Grundstück durch Verrotten oder Kompostieren entsorgt werden. Dies gilt auch für Kleingartenanlagen und Hausgärten.

Darüber hinaus hat jeder Grundstückseigentümer die Möglichkeit pflanzliche Abfälle auf den Betriebshöfen des Eigenbetriebes für Abfallwirtschaft des Landkreises und anderen Kompostierungsanlagen zu entsorgen. Die Standorte dieser Betriebshöfe und anderer Kompostierungsanlagen können auf der Internetseite des Eigenbetriebes für Abfallwirtschaft, unter www.awi-vr.de, eingesehen werden. Die Annahme der pflanzlichen Abfälle ist teilweise kostenpflichtig. Fallen größere Mengen Grünschnitt an, bieten die Entsorgungsbetriebe in der Regel auch eine kostenpflichtige Abholung der Abfälle an.

Wenn jeder Grundstücksnutzer gewissenhaft nach diesen Maßgaben handelt, wird im Monat März das Verbrennen pflanzlicher Abfälle nur in absoluten Ausnahmefällen vorkommen und die damit einhergehende Luftverschmutzung auf ein Minimum begrenzt. Oft bestehen auch Regelungen in Erholungsorten, städtischen Siedlungen und Kleingartenvereinen, die das Verbrennen pflanzlicher Abfälle einschränken oder verbieten. Beachten sie diese.

Durch Verbrennungsvorgänge in offenen Feuern entsteht eine Vielzahl giftiger Verbindungen, die anhaftend an Rauchgaspartikeln in die Umwelt gegeben werden. Jeder kennt diesen typischen Verbrennungsgeruch. Insbesondere in Wohngebieten, in der Nachbarschaft zu Krankenhäusern, Kindertagesstätten oder Seniorenheimen sollten deshalb keine Feuer entfacht werden.

Quelle: Landkreis Vorpommern-Rügen