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07.12.2011

Kreisausschuss stimmt Jugendamtssatzung zu

Der Kreisausschuss hat grünes Licht für die Jugendamtssatzung des Landkreises Vorpommern-Rügen gegeben. Wenn auch der Kreistag auf seiner Sitzung am 19. Dezember 2011 zustimmt, kann die Satzung in Kraft treten.

Eine Jugendamtssatzung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Notwendigkeit der neuen Satzung ergibt sich aus der Bildung des Landkreises Vorpommern-Rügen und der Aufhebung der Kreisfreiheit der Hansestadt Stralsund.

Das Jugendamt besteht aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamtes. Laut Satzung ist das Jugendamt  „Mittel- und Sammelpunkt aller Bestrebungen auf dem Gebiet der Jugendhilfe“. Bei allen Maßnahmen der öffentlichen Jugendhilfe sollen die „Entfaltung der Persönlichkeit des jungen Menschen sowie die Stärkung und Erhaltung der Erziehungskraft der Familie“ im Vordergrund sein. Dafür stehen laut Kinder- und Jugendhilfegesetz Leistungsangebote wie die Jugendförderung, Jugend- und Schulsozialarbeit, Hilfen zur Förderung in der Familie sowie Einzelfallhilfen wie der Erziehungsbeistand, die sozialpädagogische Familienhilfe und die stationäre Unterbringung von Kindern und Jugendlichen als bedarfsgerechte und notwendige Hilfe zur Verfügung. Das Jugendamt arbeitet mit den Trägern der freien Jugendhilfe und behördlichen Stellen zum Wohle der jungen Menschen und ihrer Familien zusammen.

Das Jugendamt, das in der Kreisverwaltung Vorpommern-Rügen die Bezeichnung „Fachdienst Jugend“ führt, nimmt die Aufgaben für das gesamte Kreisgebiet wahr. Rund 95 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in dem Bereich tätig. Fachdienstleiterin ist die Rüganerin Undina Seeck.

Dem Jugendhilfeausschuss gehören 15 stimmberechtigte Mitglieder an. Vorsitzende ist das Kreistagsmitglied Kathrin Meyer (CDU). Der Ausschuss erörtert insbesondere die aktuellen Problem- und Lebenslagen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien, beschäftigt sich mit der Jugendhilfeplanung, der Aufstellung von Richtlinien für die Förderung von Jugendhilfeleistungen und vielen weiteren Aufgaben.

Autor: Advantic Systemhaus GmbH