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19.11.2016

"Kreiskrisenzentrum – Geflügelpest" im Landkreis Vorpommern-Rügen als Arbeitsstab installiert

Neue amtliche Feststellungen von Ausbrüchen der Geflügelpest

„Wir wollen im Landkreis Vorpommern-Rügen alles Mögliche tun, um die Weiterverbreitung der hochansteckenden Geflügelpest H5N8 einzudämmen. Darum habe ich für den Landkreis Vorpommern-Rügen einen Arbeitsstab einberufen, der als Kreiskrisenzentrum – Geflügelpest den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Veterinäramtes bei ihrer Arbeit für den Seuchenschutz die größte mögliche Unterstützung gibt“, informiert Landrat Ralf Drescher am Sonnabend (19.11.2016).

Bis auf weiteres werden hier sämtliche Arbeiten im Zusammenhang mit dem Ausbruch der klassischen Geflügelpest von diesem Arbeitsstab koordiniert. Täglich (auch an den Wochenenden) von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Stabsräumen der Leitstelle in Stralsund. Unter der Telefonnummer 03831 3572266 ist der Arbeitsstab erreichbar.

Am 19.11.2016 ging im Kreiskrisenzentrum – Geflügelpest im Landkreis Vorpommern-Rügen um genau 16:31 Uhr die gute Nachricht ein, dass alle Geflügelbestände in den Sperrbezirken Barth-Glöwitz und Reinkenhagen, Gemeinde Sundhagen untersucht wurden. Es wurden kein weiterer Verdachtsfall auf H5N8 amtstierärztlich festgestellt.

Mehr als 300 Geflügelhaltungen in den Sperrbezirken um Barth-Glöwitz und um Reinkenhagen wurden von fünf Teams untersucht. Der Landkreis wurde dabei vom Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern unterstützt. Vier Teams dieser Behörde, mit jeweils einem Veterinär und einem Futtermittelkontrolleur, waren hier am Freitag und am Sonnabend bei Kontrollen in den Tierbeständen im Einsatz. Bei ihnen und bei den örtlichen Ordnungsämtern Sundhagen und Amt Barth möchten sich Landrat Drescher und Amtstierärztin Dr. Leonore Lange ausdrücklich für das große Engagement und die sehr gute Arbeit bedanken.

Der Landrat appelliert noch einmal an alle Geflügelhalter, welche bislang ihre Geflügelbestände nicht an den Landkreis gemeldet haben, dieses unverzüglich nachzuholen.

 

Der Landrat des Landkreises Vorpommern-Rügen hat am 19.11.2016 folgende Allgemeinverfügung erlassen :

Tierseuchenverfügung zur Festlegung eines Sperrbezirkes und Beobachtungsgebietes wegen Geflügelpest - Nr. 4

1. Die amtliche Feststellung eines zweiten Ausbruchs der Geflügelpest in einem Tierbestand in Reinkenhagen Gemeinde Sundhagen wird öffentlich bekannt gemacht.

2. Die amtliche Feststellung des Ausbruchs der Geflügelpest in einem Tierbestand in Sassnitz wird öffentlich bekannt gemacht.

Die Allgemeinverfügung ist unter http://www.lk-vr.de/Willkommen/Bekanntmachungen veröffentlicht.