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10.01.2013
9.173,60 Euro stehen dem kommunalen Präventionsrat des Landkreises Vorpommern-Rügen im neuen Jahr für die Präventionsarbeit zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund diskutierten die Mitglieder des Gremiums in ihrer ersten Sitzung 2013 über die allgemeinen Förderregeln. Beschlossen wurde, dass Projekte mit einem kriminalpräventiven Ansatz mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Eine Förderung erfolgt in der Regel aber nur bis 500 Euro, um so viele Projekte wie möglich berücksichtigen zu können.

Aufgrund der Aktualität wurde ebenfalls festgelegt, dass im ersten Halbjahr vorrangig Projekte unterstützt werden, die die Themen Elektronische Medienkompetenz/Internet und allgemeine Sucht/Gewalt zum Inhalt haben. Dafür stehen 2013 jeweils 3.500 Euro zur Verfügung. Die dann noch vorhandenen Fördergelder in Höhe von 2.173,60 Euro werden für Präventionsprojekte mit anderen Themenschwerpunkten vergeben.

Anträge auf finanzielle Unterstützung können beim Landkreis Vorpommern-Rügen –Kommunaler Präventionsrat -, Carl-Heydemann-Ring 67, 18437 Stralsund, gestellt werden. Den Anträgen sind eine Projektbeschreibung, ein Finanzierungsplan und der Bezug zum kriminalpräventiven Ansatz beizufügen. Für Fragen zur Antragstellung steht die Koordinatorin des Kommunalen Präventionsrates, Kati Gemballa, zur Verfügung (Telefon 03831/357 1231, E-Mail Kati.Gemballa@lk-vr.de ).

Quelle: Landkreis Vorpommern-Rügen