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12.11.2018

Moped-Führerschein mit 15 Jahren

Modellprojekt für Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

In Mecklenburg-Vorpommern kann im Rahmen eines Modellprojektes Fahrerlaubnisbewerbern im Alter von 15 Jahren nach einer erfolgreichen Fahrschulausbildung und erfolgreichen Fahrprüfung der „Moped-Führerschein AM 15“ in Form einer Prüfbescheinigung erteilt werden. Den EU-Kartenführerschein erhält man mit Vollendung des 16. Lebensjahres.

Das Modellprojekt wurde Ende Oktober 2017 in Gang gesetzt, um für ländliche Regionen ein weiteres Mobilitätsangebot zu unterbreiten, die Selbstständigkeit junger Menschen zu fördern und die Eltern von Fahrtätigkeit zu entlasten.

Im Landkreis Vorpommern-Rügen wurde bisher 82 Anträge für die Fahrerlaubnisklasse
AM mit 15 Jahren gestellt.

Dieser Antrag auf die Fahrerlaubnis kann frühestens 6 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters von 15 Jahren und nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten (in der Regel sind das die Eltern) persönlich gestellt werden. Die Antragsformulare sind bei den Fahrerlaubnisbehörden und auch bei den Fahrschulen erhältlich. Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des 15. Lebensjahres abgelegt werden.

Zur Beantwortung Ihrer Fragen hierzu und für die Entgegennahme von Anträgen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Bürgerservicezentren des Landkreises Vorpommern-Rügen in Bergen, Grimmen, Ribnitz-Damgarten und Stralsund gerne zur Verfügung. Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Landkreises Vorpommern-Rügen.

Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres besteht die Fahrberechtigung AM 15 neben Mecklenburg-Vorpommern nur in Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.