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09.04.2020

Oberverwaltungsgericht Greifswald kippt § 4a SARS-CoV-2 Bekämpfungsverordnung vorläufig!

Tagestouristische Ausflüge möglich.

PRESSEMITTEILUNG Nr. 2/2020 Außervollzugsetzung von § 4a SARS-CoV-2 Bekämpfungsverordnung M-V (i. d. F. v. 8. April 2020) (Az.: 2 KM 268/20 OVG und 2 KM 281/20 OVG)

Nr.2/2020  | 09.04.2020  | OVG M-V  | Oberverwaltungsgericht M-V

Greifswald, den 9. April 2020

 

PRESSEMITTEILUNG Nr. 2/2020

Außervollzugsetzung von § 4a SARS-CoV-2 Bekämpfungsverordnung M-V

(i. d. F. v. 8. April 2020)

Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit zwei Beschlüssen vom heutigen Tag in gerichtlichen Eilverfahren (Az. 2 KM 268/20 OVG und 2 KM 281/20 OVG) § 4a der Verordnung der Landesregierung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern (SARS-CoV-2 Bekämpfungsverordnung) in der Fassung vom 8. April 2020 vorläufig bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt.

Mit § 4a der Verordnung war für den Zeitraum der Osterfeiertage den Einwohnern Mecklenburg-Vorpommerns untersagt worden tagestouristische Ausflüge zu den Ostseeinseln und in die Gemeinden, die unmittelbar an die Ostseeküste angrenzen, sowie in die Stadt Waren an der Müritz und in mehrere Ämter der mecklenburgischen Seenplatte zu unternehmen.

Aufgrund der besonderen Eilbedürftigkeit der Verfahren hat der Senat zunächst nur sogenannte „Tenorbeschlüsse“ gefasst, die nur die Entscheidung selbst enthalten. Die schriftlichen Entscheidungsgründe zu den beiden Beschlüssen liegen zurzeit noch nicht vor. Sie sollen im Laufe des Tages noch hinzugefügt werden.

Im Auftrag

 

Danter
RiOVG
als Stellv. Pressesprecher