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07.09.2018

Aus der Arbeit des Ausschusses für Soziales und Gesundheit des Kreistages Vorpommern-Rügen

Ausschuss bespricht Rückkehrberatung für Asylbewerber und Informationen zum Bundesteilhabegesetz

21. Sitzung vom 4. September 2018

Frau Antje Hübner, Sachbearbeiterin Asylbewerberleistungen beim Landkreis Vorpommern-Rügen, berichtete über das Projekt Rückkehrberatung, welches seit Januar dieses Jahres laufe. Es richte sich u.a. an anerkannte oder auch geduldete Flüchtlinge, die z.B. freiwillig unter humanen Bedingungen oder aufgrund von Heimweh ausreisen wollen. Für die Betroffenen gäbe es verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten, wie z.B. die Übernahme der Beförderungskosten (Flugzeug, Bahn etc.), Reisebeihilfen oder auch der Abholservice vom Flughafen. Betroffene werden bedarfsgerecht von Frau Hübner bei der Antragstellung beraten und bis zur vollständigen Überführung begleitet. Ziel der Rückkehrberatung sei die dauerhafte Ausreise und Verbleib im Heimatland. Es wird eine Reintegration vor Ort angestrebt und eine Abschiebung solle vermieden werden. Interessenten zu diesem Thema können sich vertrauensvoll an Frau Hübner wenden (Telefon: 03831 357-1778; E-Mail: Antje.Huebner@lk-vr.de).  

 

Frau Margitta Hainemann, Fachgebietsleiterin Eingliederungshilfe beim Landkreis Vorpommern-Rügen, informierte über das seit 2017 sukzessive in Kraft tretende Bundesteilhabegesetz (BTHG) und die Änderungen, die es mit sich bringe. Der Träger der Eingliederungshilfe für Erwachsene, Kinder und Jugendliche sei der Fachdienst Soziales und somit zuständig für die Bedarfsermittlung. Um diesen ermitteln zu können, hat sich das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern für den ITP (Integrierter Teilhabeplan) entschieden. Neben dem Fragebogen wird ein persönliches Gespräch mit der Hilfeempfängerin bzw. dem Hilfeempfänger in „kleiner“ Runde unter Hinzuziehung einer Vertrauensperson geführt, welches sehr gut angenommen wird. Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des Fachgebietes Eingliederungshilfe begleiten die Hilfeempfänger durchgehend („Hilfe aus einer Hand“-Prinzip). Einmal im Jahr soll mit jedem Betroffenen ein Gespräch geführt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden im Fachdienst Soziales neue Stellen geschaffen und besetzt. Die stellvertretende Ausschussvorsitzende, Frau Sandra-Schröder-Köhler (CDU), sieht die Umsetzung des BTHG als eine große Herausforderung, die nicht ohne genügend qualifiziertes Personal erfolgen könne. Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit wird auch im Jahr 2019 die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes im Landkreis Vorpommern-Rügen begleiten und sich durch das Fachgebiet Eingliederungshilfe über die weitere Verfahrensweise berichten lassen.